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Sinnvolle Arbeitsteilung

Dr. Benjamin Wessinger, Chefredakteur der DAZ

Beim Thema Tierarzneimittel dürften die meisten Apotheker eher an die Haustiere ihrer Kundinnen und Kunden denken als an die Versorgung großer Nutztierbestände. Und doch hat der Anstoß aus der EU, das Dispensierrecht für Tierärzte abzuschaffen oder zumindest einzuschränken, seine Ursachen natürlich in den Zuständen, die in der Massentierhaltung oftmals herrschen.

Der massenhafte Einsatz von vor allem Antibiotika zeigt geradezu prototypisch, warum die Trennung der beiden Heilberufe Arzt und Apotheker absolut sinnvoll und notwendig ist. Hier zeigt sich, wie problematisch es ist, wenn derjenige, der ein Arzneimittel verschreibt, an dessen Verkauf verdient.

Die Tatsache, dass in der Veterinärmedizin offenbar Preiskämpfe bei der Behandlung über die Einnahmen aus dem Arzneimittelverkauf alimentiert werden (siehe "Fällt das Dispensierrecht für Tierärzte?", Seite 44), ist besorgniserregend. Dass dies aber als Argument für eine Beibehaltung des Dispensierrechts für Tierärzte herangezogen wird, kann nur als Dreistigkeit bezeichnet werden.

Wenn der Wunsch eines Tierhalters nach dem wachstumsfördernden Effekt von Antibiotika auf die ökonomische Notwendigkeit des Veterinärs, Arzneimittel zu verkaufen, trifft, bedarf es schon einer sehr großen Charakterstärke, hier die Verschreibung und Abgabe des Arzneimittels zu unterlassen. Eine Lösung könnte hier tatsächlich darin liegen, in der Veterinärmedizin das Edikt von Salerno nachzuvollziehen und die Aufgaben der beiden Berufsgruppen Tierarzt und Apotheker zu trennen.

Ganz anders als bei den Nutztieren ist die Situation bei der pharmazeutischen Versorgung von Haustieren. Hier scheint es nicht die Probleme zu geben, die aus der Massentierhaltung bekannt sind. Aber die Argumente der Tierärzte, warum sie ihre "Tierärztlichen Hausapotheken" behalten sollen, sind auch nicht überzeugender. Bei insgesamt nicht mal 12.000 praktizierenden Veterinären (wobei einige in Gemeinschaftspraxen arbeiten, die Zahl der Tierarztpraxen liegt also noch darunter) kann doch keine Rede davon sein, dass bei einer Abgabe durch 21.000 Apotheken die flächendeckende Versorgung schwieriger würde.

Eines aber ist klar: Die Abschaffung des Dispensierrechts für Tierärzte wird nicht die Rettung der deutschen Apotheken aus dem wirtschaftlichen Jammertal bedeuten. Das wirtschaftliche Wohl und Wehe wird weiterhin in den allermeisten Fällen an der Abgabe verschreibungspflichtiger (Human-) Arzneimittel hängen.

Der Verkauf von Tierarzneimitteln würde – schon aufgrund des relativ kleinen Marktvolumens – nicht zu großen Umsatz- oder gar Gewinnsteigerungen in den Apotheken führen. Zumal davon auszugehen ist, dass sich zumindest in der Versorgung der großen Nutztierhalter schnell spezialisierte (Versand-) Apotheken herauskristallisieren würden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich einige wenige Apotheker diesen Markt aufteilen, ist groß. Die Zytostatikaversorgung zeigt, wie diese Mechanismen funktionieren.

Dass eine Spezialisierung auf die Versorgung von Tieren aber durchaus eine Erfolgsgeschichte sein kann, zeigt unser Beitrag auf Seite 56. Das Besetzen einer Nische, auch wenn sie auf den ersten Blick klein zu sein scheint, kann eine sehr erfolgreiche Strategie sein. Gerade Besitzer von Haustieren haben oft eine sehr enge emotionale Bindung an ihre Tiere. Kunden, die die Apotheke als kompetenten Ansprechpartner kennenlernen, wenn es um ihr geliebtes Haustier geht, vertrauen ihr wahrscheinlich auch, wenn sie selbst gesundheitliche Probleme haben.

Eines aber ist ganz klar: Der Arzneimittelfachmann ist der Apotheker – weder der Arzt noch der Tierarzt! Dem Argument, die Apotheker wüssten nicht genug über Tiere, da sie in ihrer Ausbildung nichts über sie gelernt hätten, lässt sich entgegenhalten, dass Tierärzte in ihrer Ausbildung nicht genug über Arzneimittel lernen.

Das Dispensierrecht für Tierärzte als absolute Ausnahme im Arzneimittelrecht gehört immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Die Argumente für diese Ausnahme müssen deren Befürworter liefern!

Überzeugen diese Argumente nicht (mehr), gehört die Abgabe auch der Tierarzneimittel in die Hände von Apothekern.


Dr. Benjamin Wessinger

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