- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 16/2013
- easyApotheker zieht vor ...
DAZ aktuell
easyApotheker zieht vor Gerichtshof für Menschenrechte
Im Zusammenhang mit einer Rezepteinlösung gewährte Boni scheiden die Geister – dies zeigt sich nicht zuletzt bei Gericht. Eine einheitliche Rechtsprechung, ob Boni, die wettbewerbsrechtlich zulässig wären, auch berufsrechtlich nicht zu beanstanden sind, gibt es noch nicht. So urteilten im vergangenen Jahr unter anderem die Berufsgerichte in Rheinland-Pfalz und Bayern in erster Instanz unterschiedlich. Eine zweitinstanzliche Entscheidung liegt bislang erst am Landesberufsgericht für die Heilberufe in Koblenz vor: Hier hob man das Urteil des Berufsgerichts auf und erklärte die Ein-Euro-Prämie des easyApothekers für unzulässig. Diese Entscheidung war Ausgangspunkt für die Verfassungsbeschwerde, die nun nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
Moritz Diekmann, Rechtsanwalt des easyApothekers, betonte gegenüber der DAZ, dass es bei der Beschwerde, die sein Mandant nun beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte einlegen werde, nicht um ein "Menschenrecht auf Rx-Boni" gehe. Ihn fuchst vielmehr, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde mit einem "Einzeiler" abgetan hat. Diekmann hatte sich von einer Entscheidung aus Karlsruhe erhofft, dass es zu einer einheitlichen Rechtsprechung zu Rx-Boni in der Republik kommt. Hierin wurde er aber von den Karlsruher Richtern enttäuscht. Der betroffene Apotheker solle nun jedenfalls ein faires Verfahren bekommen, so Diekmann. Das garantiert Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Und hierfür will er nun in Straßburg kämpfen. Mit einer Entscheidung ist binnen eines Jahres zu rechnen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.