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DocMorris zeigt sich von Ordnungsgeld-Beschluss unbeeindruckt

BERLIN (jz/ks). DocMorris gibt offenbar nicht viel auf gerichtliche Entscheidungen: Obwohl das Landgericht Köln Anfang März ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen die niederländische Versandapotheke festsetzte, weil diese eine gegen sie ergangene einstweilige Verfügung nicht beachtet hatte, wirbt DocMorris auf seiner Internetseite jetzt mit Prämien bis zu 20 Euro.
Prominent platziert Wer auf die Website von DocMorris geht, sieht auf den ersten Blick, was der Versandhändler bietet: Bis zu 20 Euro für die Einsendung von Rezepten.

DocMorris-Kunden erhalten nach dem im letzten Herbst eingeführten neuen Bonus-Modell nur noch einen Euro Rabatt pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel. Freiwillig geschah dies nicht: Der Gesetzgeber hatte mittlerweile klargestellt, dass sich auch ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, an das hiesige Arzneimittelpreisrecht halten müssen. Und Boni auf Rx-Arzneimittel unterlaufen dieses. Wettbewerbsrechtlich relevant wird dies aber erst ab einer bestimmten Bonus-Höhe. Ein Euro ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch im Rahmen des Zulässigen. DocMorris suchte daher einen anderen Weg, Kunden mit geldwerten Vorteilen zu werben: Nehmen sie an einem Arzneimittelcheck teil, gibt es eine zusätzliche Geldprämie – die belief sich bisher auf maximal 15 Euro, ab sofort sind aber fünf Euro mehr drin.

Gegen die Umstellung auf das neue Rabattmodell war die Apothekerkammer Nordrhein gerichtlich vorgegangen und hatte dabei auch Erfolg: Das Landgericht Köln drohte DocMorris per Beschluss ein Ordnungsgeld an, sollte diese es nicht unterlassen, in Deutschland den als Vergütung für einen Arzneimittelcheck ausgelobten Bonus in Höhe von bis zu 15 Euro bei der Rezepteinlösung anzubieten oder zu gewähren. Doch die Versandapotheke hielt sich nicht daran, weshalb das Gericht auf Antrag der Kammer Mitte März ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro festsetzte.

DocMorris will jedoch nicht klein beigeben. Die holländische Versandapotheke, die mittlerweile zur Schweizer Zur-Rose-Gruppe gehört, hat sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts eingelegt und ging mit dem abgeänderten Prämienmodell in die Offensive. Bei der Apothekerkammer Nordrhein prüft man derzeit noch, ob es sich um einen kerngleichen Verstoß handelt. Dann werde man sich die weiteren Schritte überlegen.



DAZ 2013, Nr. 15, S. 11

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