Praxis aktuell

Bei Rezeptur Wirkstoffkonzentration überprüfen

Zur PUVA-Therapie von Patienten mit Psoriasis vulgaris verwenden Hautärzte in der Regel industriell hergestellte Psoralen-haltige Cremes. Es kommt aber auch vor, dass ein Arzt die Herstellung einer Psoralen-haltigen Creme in der Apotheke verordnet. Aus aktuellem Anlass fordert das ZL die Apotheken auf, vor und bei der Rezeptur die Wirkstoffkonzentration genau zu prüfen.

"PUVA" ist die Abkürzung von Psoralen und UV-A. Zur Photosensibilisierung werden die betreffenden Hautareale vor der UV-A-Bestrahlung mit einer Psoralen-haltigen Creme eingerieben.

Bei der Herstellung einer Psoralen-haltigen Creme in der Apotheke sollte die Apotheke nach der NRF-Monografie "Hydrophile Methoxsalen-Creme 0,0006% (NRF 11.96.) vorgehen. Demnach enthält die Rezeptur 0,0006% Methoxsalen, auch 8-Methoxypsoralen oder 8‑MOP genannt.

Diese Rezeptur ist nicht ohne Weiteres aus Methoxsalen-Rezeptursubstanz herzustellen, weshalb ein industriell vorgefertigtes 0,006%iges Rezepturkonzentrat in Basiscreme DAC erhältlich ist. Es enthält den Wirkstoff in gelöster Form und wird in der Apotheke unter Zugabe von Propylenglykol und Wasser zur gewünschten Wirkstoffkonzentration von 0,0006% mit Basiscreme verdünnt. Die hergestellte Creme muss gleichmäßig und fast weiß aussehen sowie halbfest und weich sein.

Da ein höherer Wirkstoffgehalt mit einer erhöhten Resorptionsrate, stärkerer Pigmentation und einer höheren Quote unerwünschter Lokalreaktionen verbunden ist, liegt die höchste Methoxsalen-Konzentration in Cremes bei 0,005%. Höhere Konzentrationen führen zu Verbrennungen der Haut, wie es erst kürzlich in einer Praxis geschehen ist, und müssen daher unbedingt vermieden werden.

Fazit: Apotheken sind angehalten, im Rahmen der Plausibilitätsprüfung die vom Arzt verordnete Konzentration und bei der Herstellung die internen Berechnungen genauestens zu überprüfen.


Dr. Mona Tawab, ZL, Eschborn



DAZ 2013, Nr. 15, S. 63

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