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Kassendienstleister hält nichts von einer Liste für den Substitutionsausschluss

BERLIN (ks). Die Forderung der Deutschen Schmerzliga und der Deutschen Epilepsievereinigung, möglichst schnell dafür zu sorgen, dass bestimmte Arzneimittel künftig schon im Rahmenvertrag von der Aut-idem-Substitution ausgenommen werden, stößt bei einigen Krankenkassen auf Widerspruch. Sie haben ihrerseits große Sorge, dass eine Liste mit Wirkstoffen, die nicht mehr ausgetauscht werden dürften, ausufern und die Rabattverträge damit aushebeln könnte. Und so wollen sie aufzeigen, dass die Situation nicht so sehr im Argen liegt, wie es die Patientenorganisationen beschwören.

Die Möglichkeit, für bestimmte Arzneimittel die generelle Substitutionspflicht im Rahmenvertrag auszuschließen, wird auch damit begründet, dass Apotheker und Ärzte andere ihnen zustehende Instrumente nicht nutzten: Ärzte scheuten zu sehr den Regress, um in allen kritischen Fällen ihr Aut-idem-Kreuz zu setzen – und Apotheker meldeten aus Furcht vor Retaxationen nur selten pharmazeutische Bedenken an.

Stimmt gar nicht – heißt es nun bei GWQ ServicePlus. Dazu führt sie eine Auswertung der von ihr erhobenen Verordnungs- und Abgabezahlen von Antiepileptika-Verordnungen an. Grundlage waren Verordnungsdaten von rund acht Millionen Versicherten verschiedener Krankenkassen, für die die GWQ Rabattverträge abgeschlossen hat. Es zeigte sich dem Unternehmen zufolge, dass nach Inkrafttreten des Rabattvertrags für das Antiepileptikum Levetiracetam zum 1. Juli 2012 nur 4560 der zuvor 17.080 mit diesem Wirkstoff behandelten Patienten auf ein Generikum umgestellt wurden. Dies entspreche einer Quote von 26,7 Prozent. Mehr Klinikeinweisungen habe es ebenfalls nicht gegeben. Die Zahl der teil- bzw. vollstationären Behandlungen für diese Patientengruppen sei nach Beginn der Rabattverträge sogar leicht gesunken. Bei Valproinsäure seien im Jahr 2012 sogar nur 14,4 Prozent der Patienten (2792 von 19.445) umgestellt worden. Auch hier sei die Anzahl der behandlungsbedürftigen Vorfälle leicht gesunken.

Die Schlussfolgerung von Kassenseite: Es gibt keinen objektiven Grund für pauschale Substitutionsverbote, weil Ärzte und Apotheker bei Rabattverträgen sorgfältig auf die Arzneimittelsicherheit achten und die vorhandenen Instrumente konsequent einsetzen. Im Fall der Antiepileptika hätten in drei von vier Fällen die Ärzte durch das Aut-idem-Kreuz für das Austauschverbot gesorgt. In den übrigen Fällen zeichnete der Apotheker für den Verzicht auf das Rabattvertragsarzneimittel verantwortlich, indem er "pharmazeutische Bedenken" vorbringe und entsprechend dokumentiere. Die GWQ kann hierin nur Gutes erkennen: Die Rabattverträge sorgten so offenbar auch zu einer verstärkten Kommunikation zwischen Heilberuflern und den häufig sehr gut informierten Patienten. "Das wäre eine positive Wirkung der Rabattverträge auf die konkrete Versorgungsqualität." Zumindest könne keinesfalls per se das Gegenteil angenommen werden – und dies wäre für die GWQ die einzige nachvollziehbare Legitimation der Ausschlussliste. Der Kassendienstleister ist überzeugt: Die Einführung einer Liste würde mit wachsender Länge höchstens den wirtschaftlichen Interessen von Arzneimittelherstellern dienen.



Lesen Sie hierzu auch: "Rasche Lösung gefordert: Schmerzliga und Epilepsievereinigung verlangen Ausnahmen von Substitutionspflicht"



DAZ 2013, Nr. 11, S. 22

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