- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 6/2013
- DAV und GKV-...
Gesundheitspolitik
DAV und GKV-Spitzenverband verhandeln über Ausnahmen von der Substitutionspflicht
Es gibt eine Reihe von Arzneimitteln, bei denen Fachleuten ein Austausch mehr als schwer fällt, wenn ein Patient erst einmal auf ein Präparat eingestellt ist. Doch die wechselnden Rabattverträge der Krankenkassen machen eine solche Substitution immer wieder notwendig – nicht selten zum Nachteil der Patienten. Gerade bei starken Schmerzmitteln war im vergangenen Jahr mehrfach gefordert worden, von der Austauschpflicht abzusehen. Auch der Gesetzgeber nahm das Problem zur Kenntnis und räumte den Rahmenvertragspartnern DAV und GKV-Spitzenverband mit einem neuen § 129 Abs. 1 Satz 8 SGB V die Möglichkeit ein, Ausnahmen zu bestimmen. Vom DAV und dem GKV-Spitzenverband war bislang lediglich zu erfahren, dass es Gespräche zu einer entsprechenden Änderung des Rahmenvertrages gebe – zu ihrem Inhalt wollte sich jedoch keine der beiden Seiten äußern.
Am 30. Januar wollte nun der Gesundheitsausschusses des Bundestags wissen, wie es um die Umsetzung dieser neuen Vorschrift bestellt ist. Zur nicht öffentlichen Sitzung hatten die Gesundheitspolitiker sich Experten geladen – aufseiten der Apotheker standen ABDA-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch und Prof. Dr. Martin Schulz von der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) den Abgeordneten Rede und Antwort.
Aktualisierung der Leitlinie aus 2002 kostet zu viel Zeit
Wie aus Ausschusskreisen zu erfahren war, haben sich DAV und GKV-Spitzenverband seit Oktober des letzten Jahres bereits drei Mal getroffen, um über das Thema zu sprechen. Es habe sich gezeigt, dass man fachlich nicht weit voneinander entfernt sei. So ist man sich offenbar einig, dass die Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) "Gute Substitutionspraxis" eine geeignete Grundlage sei. Allerdings: Diese Leitlinie stammt aus dem Jahre 2002. Würde man zunächst eine Aktualisierung der Leitlinie abwarten wollen, würde voraussichtlich zu viel Zeit ins Land streichen. Daher sollen die im Rahmenvertrag zu bestimmenden Ausnahmen zwar auf ihrer Grundlage entstehen, aber wo es nötig ist entsprechend angepasst werden.
Zudem: Zu viele Wirkstoffe sollten nicht zusammen kommen. Denn in je mehr Fällen der Austausch ausgeschlossen wird, desto häufiger laufen Rabattverträge leer – und das bedeutet natürlich Einbußen für die Krankenkassen. Dennoch signalisierten beide Seiten die Bereitschaft, schnell eine Lösung zu finden. Auf Fachebene sei in etwa einem Monat mit einer Einigung zu rechnen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.