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- AZ 30/2013
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Recht
Wohnungskündigung: Bank-Fehler darf nicht das Aus bedeuten
(bü). Ist einem Mieterehepaar wegen häufig unpünktlicher Mietzahlungen und schließlich einem erheblichen Mietrückstand die Wohnung gekündigt worden, so kann von einer Räumung durch den Vermieter abgesehen werden, wenn in einem neuen Vertrag sich die Mieter zur stets "taggenauen" Mietzahlung (hier jeweils bis zum 3. Werktag des Monats) verpflichtet haben. In einer solchen Vereinbarung kann auch der Passus enthalten sein, dass das Mietverhältnis endgültig endet, wenn auch nur einmal gegen die Pünktlichkeits-Regel verstoßen wird. Sollte allerdings ein vom Geldinstitut zu verantwortender Fehler zu einem erneuten – wenn auch geringen – Mietrückstand führen, wäre ein Festhalten an der Räumungs-Klausel unangemessen. (Hier hatte eine Sparkasse versehentlich zwei Monate lang 10 Euro zu wenig überwiesen. Mit der sofortigen Nachzahlung durch die Mieter war das Malheur behoben – und die Wohnungsräumung vom Tisch.)
(LG Freiburg, 3 S 7/13)
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