Gesundheitspolitik

VZA: Weitere Direktabrechnung vereinbart

Zytostatika ohne Vorkasse

Berlin (ks). Die dritte private Krankenversicherung ist mit im Bund: Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) hat nun auch mit der Halleschen Krankenversicherung a. G. eine Vereinbarung zur Rezept-Direktabrechnung getroffen. Bei den Halleschen versicherten Krebspatienten, die ihre chemotherapeutischen Arzneimittel aus einer der 250 VZA-Mitgliedsapotheken beziehen, bleibt damit eine Vorfinanzierung dieser Präparate erspart. Die Rezepte können nun zwischen den VZA-Apotheken und der Halleschen direkt abgerechnet werden. Dadurch verringere sich der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten, freuen sich die neuen Partner. Auch die Apotheken würden entlastet und bekämen mehr Zeit für die Betreuung der Patienten.

Für VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim ist die nunmehr dritte Vereinbarung dieser Art eine Bestätigung des bereits mit den privaten Krankenversicherungen Debeka und Barmenia laufenden Modells.

Erstattungsansprüche des Patienten werden auch bei der jüngsten Vereinbarung per Formular an die Zyto-Apotheke abgetreten. Wegen des generellen Abtretungsverbots ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Hallesche Krankenversicherung erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Hallesche bei ihren Versicherten geltend.

Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel und verordneter Hilfsmittel.



AZ 2013, Nr. 3, S. 3

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