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- AZ 29/2013
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Recht
Heimrecht: Preiserhöhungen ohne "Mehrwert" nur mit Zustimmung
(bü). Die Klausel in einem Pflegeheim, nach der auch eine Entgelterhöhung, die nicht auf einer Veränderung der Betreuungsleistungen beruht, einseitig von der Heimleitung festgelegt werden kann, ist in der Regel unwirksam, weil damit gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verstoßen wird. Das Landgericht Berlin stellte auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband fest: Der Heimbewohner müsse vorher um Zustimmung gefragt – und gegebenenfalls verklagt werden. Dieser sei außerdem zur Kündigung berechtigt. Lediglich (ausschließlichen) Beziehern von Sozialleistungen bedürfe es nur "der Mitteilung der Erhöhung, da die Entgeltanpassung und ihre Angemessenheit bereits aufgrund Vereinbarung mit dem Träger der Pflegeversicherung oder Sozialhilfe festgestellt" sei.
(LG Berlin, 15 O 181/12)
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