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- AZ 29/2013
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Recht
Bei "Cannabis am Steuer" gibt es keine Gnade
(bü). Ein Mann, der Cannabis (hier: Marihuana) geraucht und sich ans Steuer seines Autos gesetzt hat, muss den Führerschein abgeben, wenn bei ihm festgestellt wird, dass ihm ein "Trennungsvermögen" fehlt – "die Bereitschaft zum Trennen des Konsums" von (wenn auch "weichen") Drogen und der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr. Hier hatte der Autofahrer, bei dem nicht konkret festgestellt werden konnte, ob er wöchentlich oder monatlich "vier- bis fünfmal" Marihuana konsumiert hatte, "körperliche Merkmale und Verhaltensauffälligkeiten an den Tag gelegt", die unabhängig von der festgestellten "THC-Konzentration" von hier 1,2 ng auf "cannabisbedingt herabgesetzte Fähigkeiten zur Teilnahme am Straßenverkehr schließen ließen". (Festgestellt wurden Veränderungen wie glasige Augen, stark erweiterte Pupillen und Koordinationsprobleme)
(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 16 A 2075/11)
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