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Tauziehen um Kassenabschlag geht weiter
Der neue Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zur Abrechnung des Zwangsrabatts der Apotheken ab dem 1. Januar 2013 sei keine Antwort auf die Sachfragen und damit auch kein Ansatzpunkt für neue Gespräche, so der DAV. "Die Krankenkassen täuschen Beweglichkeit vor, die sie leider in den Verhandlungen nicht gezeigt haben", meint der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Ab Januar 2013 einen Wert von 1,90 Euro anzusetzen, sei keine Lösung für die Apotheken, sondern bestenfalls Verzögerungstaktik oder gar ein Ablenkungsmanöver. Auch ein Losverfahren lehnt Becker ab: "Auch wenn der GKV-Spitzenverband schon weihnachtlich eingestellt sein mag – das Motto ‚Wir wichteln uns einen Abschlag‘ kommt für uns nicht infrage." Becker weiter: "Für die Krankenkassen mit ihren Milliardenpolstern mögen das nur Zahlenspielereien sein, für viele Apotheker geht es aber schlicht und einfach um ihre freiberufliche Existenz."
Zum Hintergrund
Am 27. November hatte der DAV eine Resolution zum Kassenabschlag verabschiedet und darin angekündigt – sollte bis Jahresende keine Einigung erzielt werden – ab Januar 2013 einen Abschlagsbetrag in Höhe von 1,75 Euro abzurechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen dies nicht kampflos hinnehmen. In einem Schreiben an Becker kündigte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, die Einlegung von Rechtsmitteln an. Zur Vermeidung einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung schlug Stackelberg alternativ die vorübergehende Festsetzung des Kassenabschlages auf 1,90 Euro oder einen Losentscheid vor. "Die Krankenkassen werden, allein schon zur Wahrung ihrer Rechte, Beanstandungsverfahren einleiten müssen”, heißt es in dem Brief an Becker, der der DAZ.online vorliegt. Über das konkrete Vorgehen entscheide jede Kasse individuell. "Bei über 140 Krankenkassen und über 21.000 Apotheken erwarten wir sowohl für Apotheken als auch für Krankenkassen einen gewaltigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie zahlreiche Gerichtsverfahren”, schrieb Stackelberg.
Vorschlag: 1,90 Euro
Um vor diesem Hintergrund für alle Seiten Abrechnungssicherheit zu gewährleisten, halte der GKV-Spitzenverband eine für alle Beteiligten verbindliche Übergangsregelung für erforderlich, die bis zu einer Entscheidung der Schiedsstelle eine einheitliche vorläufige Abschlagszahlung vorsehe. "Wir können uns dabei sowohl die Festsetzung eines vorläufigen Abschlags für die Übergangszeit auf dem Weg eines Losverfahrens als auch die vorübergehende Abrechnung des Mittelwertes der beiden Beträge in Höhe von 1,90 Euro vorstellen”, so Stackelberg. Des Weiteren forderte er den DAV-Chef auf, "umgehend” eine Rückmeldung zu den beiden Alternativen zu geben: "Auch im Interesse Ihrer Mitglieder fordern wir Sie auf, für Abrechnungsklarheit zu sorgen. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, welche Variante Sie bevorzugen.” Eine entsprechende Änderung des Rahmenvertrages nach § 129 habe der GKV-Spitzenverband bereits vorbereitet. Der GKV-Spitzenverband unterbreite diesen Vorschlag, weil ausgeschlossen sei, dass der Kassenabschlag für 2013 bis zum Jahresende durch das vom DAV eingeleitete Schiedsverfahren festgelegt werden könne. Gleichzeitig unterstrich Stackelberg die GKV-Position, dass ab Januar 2013 ein Abschlag von 2,05 Euro abzurechnen sei.
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