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DAZ aktuell
Nicht plausible Rezepturen sind Ärzten peinlich
Viele Kollegen legen die Stirn in Falten, wenn sie in der Apotheke eine nicht plausible Rezepturverordnung vorgelegt bekommen. Sie fragen sich: "Wie soll ich das dem Arzt erklären"? Allzu oft wurden Apotheker in den letzten Monaten mit dem lapidaren Satz abgespeist: "Nun haben Sie sich mal nicht so! Das haben wir die letzten 30 Jahre so verordnet und keiner hat sich daran gestört!" Allein diese bedenkliche Argumentation macht deutlich, wie sinnvoll es ist, dass Rezepturen infolge der neuen Apothekenbetriebsordnung etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Umso erfreulicher, dass diesbezüglich offenbar auch die Ärzteschaft allmählich ein gewisses Problembewusstsein entwickelt, wie ein Kommentar der ÄrzteZeitung vom 30. November 2012 zeigt. Die Plausibilitätsprüfung, so der stellvertretender Chefredakteur Hauke Gerlof, sei keine Schikane, sondern diene vor allem der Sicherheit der Patienten. Er appelliert an die Ärzteschaft, sich mit den Apothekern vor Ort zusammenzusetzen und einen Plan zu entwerfen, wie verfahren werden soll, wenn einmal eine Rezeptur nicht plausibel erscheint. "Denn nichts ist für einen Arzt peinlicher als ein Patient, der vom Apotheker in die Praxis zurückgeschickt wird – letztlich mit der Begründung, dass der Arzt nicht wisse, wie er eine korrekte Verordnung aufschreibt", so Gerlof am Ende seines Kommentars. Dem ist nichts hinzuzufügen – fast nichts … Denn Gerlof schreibt, ein Apotheker müsse etwaige Bedenken mit dem Arzt abklären, falls dieser "Wirkstoffe miteinander kombiniert, die aus pharmakologischer [sic!] Sicht inkompatibel sind". Nun dürfte eine pharmakologische Inkompatibilität in der Praxis wohl eher die Ausnahme sein und würde, falls eine solche tatsächlich zu konstatieren wäre, kein gutes Licht auf den verschreibenden Arzt werfen. Damit demonstriert dieser Kommentar einmal mehr, dass Ärzte galenische Fragestellungen, die bei der weit überwiegenden Zahl von Inkompatibilitäten die entscheidenden sind, überhaupt nicht auf ihrem Radar haben – was nicht verwundert, schließlich ist die Galenik, anders als bei Apothekern, kein elementarer Bestandteil ihrer Ausbildung. Dieses apothekerliche Alleinstellungsmerkmal der pharmazeutisch-galenischen Kompetenz ist für unseren Berufsstand Chance und Verpflichtung zugleich. Es ist an uns Apothekern, Aufklärungsarbeit zu leisten und zu verdeutlichen, dass bestimmte Wirkstoffe, deren Kombination pharmakologisch durchaus sinnvoll sein kann, aufgrund galenischer Inkompatibilitäten trotzdem nicht gemeinsam verarbeitet werden können. Ein zielgerichteter Austausch mit unseren Partnern auf der anderen Seite des Rezeptblocks ist daher ein essenzieller pharmazeutischer Beitrag zum Wohle des Patienten. In deren, aber auch in eigenem Interesse sollte die Apothekerschaft jede Gelegenheit nutzen, den Dialog mit der Ärzteschaft zu suchen und Lösungsvorschläge anzubieten. Vielleicht mit dem leicht abgewandelten Werbeslogan: "Zu Rezepturen und Inkompatibilitäten fragen Sie Ihren Apotheker!"
Dr. Andreas S. Ziegler
Dr. Andreas Ziegler, Apotheker aus Großhabersdorf, ist regelmäßig als Autor für die DAZ tätig. Unter anderem hat er die Einführung der neuen Apothekenbetriebsordnung sowie die DAZ-Serie "Rezepturen" begleitet. Im Deutschen Apotheker Verlag ist von Herrn Ziegler aktuell das Buch "Plausibilitäts-Check Rezeptur" erschienen.
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