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- DAZ 49/2012
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DAZ aktuell
Patientenrechte gebündelt
Laut dem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Behandlungsvertrag müssen Ärzte ihre Patienten künftig verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informieren – auch über Risiken und mögliche Fehler. Ein persönliches Gespräch ist dabei Pflicht. Zudem erhalten Patienten ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Und bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Damit wurde die durch Gerichtsurteile entstandene gängige Praxis in einem Gesetz festgeschrieben.
Mehr Rechte gegenüber Krankenkassen
Patienten erhalten darüber hinaus mehr Rechte gegenüber ihren Krankenkassen: Diese müssen ihre Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen, etwa mit einem Gutachten.
Außerdem müssen die Versicherer künftig innerhalb von drei Wochen über Anträge auf bestimmte Behandlungen entscheiden, binnen fünf Wochen, wenn erst ein Gutachten eingeholt werden muss.
Ergeht innerhalb der jeweiligen Frist keine Entscheidung und teilt die Kasse keinen triftigen Grund mit, gilt die Leistung als genehmigt.
Bahr: Mündiger Patient wird gestärkt
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht durch das neue Gesetz, das – ohne zustimmungsbedürftig zu sein – noch im Bundesrat beraten wird, den "mündigen Patienten" gestärkt. Auch die Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen werde gestärkt, denn das Ziel sei eine Fehlervermeidungskultur, keine Defensivmedizin. Der Bundespatientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) ergänzte, das Gesetz stelle niemanden an den Pranger und nehme alle Beteiligte ausgewogen in die Pflicht. Es sei "das moderne Fundament für ein immer komplizierteres Gesundheitswesen".
Oppositionskritik: "Ärzteschutzprogramm"
Nach Ansicht der Opposition wird sich auch durch das neue Gesetz wenig daran ändern, dass es für Patienten meist langwierig und schwierig ist, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Daher fordern SPD, Linke und Grüne unter anderem weitergehende Erleichterungen für die Patienten beim Nachweis von Behandlungsfehlern. Ein Patientenrechtegesetz ohne Entschädigungsfonds – aus dem Patienten Geld bekommen können, wenn die Klärung nach möglichen Ärztefehlern schwierig ist – , ohne weiterreichende Beweislasterleichterung und ohne Reform des Gutachterwesens helfe den Opfern von Behandlungsfehlern nicht, beklagte die stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, Kathrin Vogler (Linke). Dass der diskutierte Härtefallfonds nun nicht komme, sei ein "Armutszeugnis", erklärte auch Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospiz Stiftung.
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