DAZ aktuell

Impfstoff-Rabattverträge unter Dach und Fach

Baden-Württemberg: Sieben Schutzimpfungen ab
nächstem Jahr mit Rabatt

BERLIN (ks). In Baden-Württemberg wird es ab dem 1. Januar 2013 Impfstoff-Rabattverträge für sieben verschiedene Schutzimpfungen geben. Die AOK Baden-Württemberg hatte im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen im Bundesland für vier Regionen ausgeschrieben. GlaxoSmithKline (GSK) machte das Rennen bei vier Fachlosen – und das in allen vier Regionen. Die Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

In der Ausschreibung waren neben Grippe-Impfstoffen erstmals auch andere Vakzine ausgeschrieben. Gesucht wurden Rabattpartner für Impfstoffe gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis, Meningokokken C, Varizellen, Masern, Mumps und Röteln (Dreifachimpfung), Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Vierfachimpfung) und Diphtherie, Haemophilus influenzae b, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Fünffachimpfung).

GSK konnte vier exklusive Zuschläge für sich verbuchen. Sie betreffen die Impfstoffe Boostrix® Polio (Td-pa-Polio), Priorix® (MMR), Varilrix® (Varizellen) und Infanrix®-IPV+Hib (DTPa-Polio-Hib). Influenza-Impfstoffe werden in den kommenden beiden Saisons (ab Juni 2013) von Sanofi-Pasteur (Mutagrip®) nach Nordbaden sowie von Abbott (Influvac®) ins übrige Ländle geliefert. Für die Impfstoffe gegen FSME sowie Meningokokken C gingen die Zuschläge an Novartis Vaccines und Baxter, die beide jeweils zwei Regionen Baden-Württembergs versorgen werden.

Die Versorgung mit den rabattierten Impfstoffen ist ab 1. Januar 2013 verpflichtend. Eine Ausnahme bildet der Influenza-Impfstoff; hier verschieben sich Start und Ende der Verträge um ein halbes Jahr. Nicht-rabattierte Impfstoffe können nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen verordnet werden; etwa zum Abschluss bereits begonnener Impfzyklen, bei Unverträglichkeiten oder Allergien. Die Verordnungen erfolgen auf Sprechstundenbedarf-Rezept. Verordnet der Arzt produktneutral, ist es Aufgabe der Apotheken, über die regional zugeordnete Betriebsstätten-Nummer des Arztes den entsprechenden Impfstoff ausfindig zu machen.



DAZ 2012, Nr. 45, S. 26

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