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- DAZ 37/2012
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ADEXA Info
"Zusätzliche Vorsorge dringend erforderlich"
Modellrechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben gezeigt, dass zahlreiche Beschäftigte im Alter mit zu geringen Renten leben werden: Wer im Schnitt 2500 Euro brutto pro Monat verdient und 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, kann nur noch mit 688 Euro Rente rechnen – gerade einmal die gesetzliche Grundsicherung im Alter. Bei 40 Jahren Arbeit beträgt das notwendige Mindestgehalt immer noch 2200 Euro, um 688 Euro Rente zu erhalten.
Von diesen mageren Aussichten sind Angestellte betroffen, die ab 2030 in den Ruhestand gehen: Durch die Rentenreformen sinkt das Rentenniveau vor Steuern von derzeit 51% auf dann 43%.
Arbeitnehmerinnen haben diese Geldsorgen sogar weitaus häufiger: Jobs, in denen überwiegend Frauen arbeiten, werden nach wie vor schlechter honoriert als klassische Männerberufe. Hinzu kommen Familienpausen oder Phasen der Teilzeitarbeit. Im Apothekenbereich trifft dies vor allem PI, PTA und PKA. Den Approbierten können die Versorgungswerke der Apotheker etwas bessere Aussichten bieten, doch wirken sich auch bei ihnen Teilzeitarbeit und unterbrochene Arbeitsbiografien negativ aus.
Zuschussrente ohne Lobby
Laut Ursula von der Leyen (CDU) müssen etliche Bürger künftig "mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten". Deshalb plant die Bundesarbeitsministerin eine Ausweitung von Sozialleistungen: Wer lange berufstätig war und trotzdem niedrige Rentenansprüche hat, soll künftig über eine Zuschussrente abgesichert werden und damit zumindest 850 Euro im Geldbeutel haben. Ob es allerdings dazu kommen wird, ist zu bezweifeln: Selbst in Unionskreisen stößt der Vorschlag auf heftigen Widerstand.
"Auch würden viel zu wenige Rentner von der Geldspritze profitieren", warnt ADEXAs 1. Vorsitzende Barbara Neusetzer. Laut Berechnungen der SPD wären es in der 3,8-Millionen-Stadt Berlin gerade einmal 850 Personen.
Kleine Summen, große Wirkung
Barbara Neusetzer rät Kolleginnen und Kollegen, auch selbst die Initiative zu ergreifen und dabei alle angebotenen Zuschüsse vom Staat und Arbeitgeber auszuschöpfen: "Betriebliche und private Vorsorge sind dringend erforderlich!"
In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht, bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Altersvorsorge zu verwenden. Die Gelder werden während der aktiven Berufszeit von Steuern und Sozialabgaben freigestellt, aber im Rentenalter "nachgelagert" besteuert.
Geringverdienern, die keine großen Summen auf die hohe Kante legen können, bringt das erst einmal wenig. Allerdings gilt seit Januar in allen Kammerbezirken außer Nordrhein und Sachsen ein Tarifvertrag zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge. Davon profitieren alle Apothekenangestellten mit Tarifbindung, auch PKA-Azubi. Der monatliche Arbeitgeberbeitrag beträgt je nach Arbeitszeit 10,00 bis 27,50 Euro pro Monat.
Setzen die Arbeitnehmer zusätzlich Entgeltbestandteile für ihre Altersvorsorge ein, kommen Arbeitgeberzuschüsse in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge mit hinzu. Das sind immerhin 20% des umgewandelten Betrags.
"Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen", sagt Neusetzer. "Mit geringem Aufwand schaffen Sie ein zusätzliches Standbein für Ihre Altersvorsorge. Denn auf die sichere Rente, so wie sie Arbeitsminister a. D. Norbert Blüm versprochen hat, kann sich heute niemand mehr verlassen."
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Michael van den Heuvel
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