Aus Kammern und Verbänden

Wahl der 6. Kammerversammlung in Brandenburg

2. Wahlbekanntmachung

Der Wahlausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg gibt Folgendes bekannt:

1. Das Wählerverzeichnis hat vom 08. bis 21. August 2012 in der Zeit von jeweils 08.00 bis 14.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Kammermitglieder ausgelegen. Ein Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses wurde nicht eingelegt.

2. Das Wählerverzeichnis wurde am 21. August 2012 nach Ablauf der Auslegungsfrist durch den stellvertretenden Wahlleiter geschlossen. Im Wählerverzeichnis sind 1568 Kammerangehörige eingetragen.

3. Die Zahl der für die Kammerversammlung zu wählenden Mitglieder beträgt 52 (§ 13 Absatz 2 Nr. 2 Heilberufsgesetz).

4. Wahlvorschläge können noch bis zum 26. September 2012 16.00 Uhr eingereicht werden. Anforderungen an Form und Inhalt der Wahlvorschläge wurden in der 1. Wahlbekanntmachung veröffentlicht. Der Wahlausschuss weist auf deren exakte Einhaltung hin.

5. Der Wahlausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und die Entscheidung über ihre Zulassung treffen.

6. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der 3. Wahlbekanntmachung veröffentlicht.

7. Die Wahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten spätestens vier Wochen vor dem Wahltag an die im Wählerverzeichnis angegebene Anschrift übersandt.

8. Weitere Einzelheiten zur Stimmabgabe folgen mit der dritten Bekanntmachung des Wahlausschusses.


Kathrin Fuchs, Wahlleiter



DAZ 2012, Nr. 37, S. 86

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