Selbstmedikation

Ginkgo-Extrakte ohne Nutzen für Alzheimer-Prävention?

Doppelblindstudie zieht negative Bilanz

In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Menschen von einer Demenz betroffen. Zur Prävention von Demenzerkrankungen wird sowohl in der Selbstmedikation, aber auch unter ärztlicher Verordnung ein Standardextrakt aus Ginkgo-Blättern eingesetzt, dessen Wirksamkeit wird jedoch kontrovers diskutiert. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse der GuidAge-Studie zeigen keinen Unterschied zwischen Probanden unter Placebo und solchen, die den standardisierten Ginkgo-Extrakt erhielten. In einem Kommentar wurde denn auch gefordert, die Wirksamkeit des pflanzlichen Präparats in größeren Studien nachzuweisen.
Die Therapie von Demenzerkrankungen mit standardisierten Ginkgo-biloba-Extrakten bleibt umstritten. Nach einer französischen randomisierten, placebokontrolliertenDoppelblindstudie kam es im Vergleich zuPlacebo nicht zu einer Risikosenkung für die Progression einer Alzheimer-Demenz. Foto: Peter Maszlen – Fotolia.com

Zur Behandlung sowohl der primär degenerativen Demenz, der vaskulären Demenz als auch Mischformen von beiden ist seit etwa 40 Jahren in Deutschland ein standardisierter Extrakt aus Ginkgo-Blättern (EGb761®, Tebonin®) zugelassen. Die Wirksamkeit von Ginkgo-Präparaten wird jedoch immer wieder kontrovers diskutiert. Das IQWiG sah noch 2008 einen Nutzen für Patienten mit Alzheimer-Demenz bei einer regelmäßigen Therapie von täglich 240 mg dieses Spezialextrakts. Die US-amerikanische GEM (Ginkgo Evaluation of Memory)-Studie und die Cochrane Collaboration sahen hingegen keinen Nutzen. Nach der aktuellen Demenz-Leitlinie gelten Ginkgo-biloba-Präparate ebenfalls als nicht empfehlenswert, da für sie im Sinne der EU-Richtlinie keine eindeutige Wirksamkeit (Verbesserung von Hirnleistungsfunktion und alltäglichen Fähigkeiten) nachgewiesen ist. Dennoch ist Ginkgo biloba nach wie vor zur Therapie der Alzheimer-Krankheit in der kassenärztlichen Versorgung zugelassen und daher erstattungsfähig.

Nachweis der Wirksamkeit erforderlich

Nach der jetzt veröffentlichten französischen randomisierten, placebokontrollierten GuidAge-Doppelblindstudie kann jetzt wiederum kein Unterschied zwischen Probanden unter Placebo und solchen, die den standardisierten Ginkgo-Extrakt erhielten, nachgewiesen werden. An der über fünf Jahre dauernden Studie nahmen 2854 Probanden mit Gedächtnisstörungen teil, die 70 Jahre oder älter waren. 1406 der Teilnehmer erhielten zweimal täglich 120 mg des Ginkgo-biloba-Extrakts EGb761®, 1414 Probanden ein Placebo. Merkfähigkeit, kognitive Funktionen und andere Demenzkriterien der Patienten wurden regelmäßig untersucht. Unter Ginkgo-Medikation erhielten 4% der Teilnehmer (61 Patienten) eine Alzheimer-Diagnose nach fünf Jahren, unter Placebo 5% (73 Patienten). Nach Ansicht der Autoren ist dies Ergebnis statistisch nicht signifikant. Dies sieht der Hersteller des Ginkgo biloba-Extrakts Tebonin®, die Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, jedoch anders: Unter Berücksichtigung der vielen Studienabbrecher habe sich das Alzheimer-Risiko im fünften Jahr der Behandlung gegenüber Placebo statistisch signifikant fast halbiert (Hazard Ratio 0,57). Auch wenn die GuidAge-Studie aus methodischen Gründen noch keinen Wirksamkeitsnachweis für eine umfassende Alzheimer-Prävention zeige, so seien die Ergebnisse ermutigend, den Nutzen von EGb761® bei ersten Gedächtnisstörungen weiter zu erforschen, betont der Hersteller.

In einem Kommentar zur Studie wird denn auch der Nachweis der Wirksamkeit eines so breit vermarkteten Mittels in größeren Studien gefordert. Bislang würden viele Patienten eher in Ermangelung anderer effektiver Therapien doch Ginkgo-Präparate ohne Wirkungsnachweis einnehmen.


Quelle

Vellas, B.; et al: Long-term use of standardised ginkgo biloba extract for the prevention of Alzheimer’s disease (GuidAge): a randomised placebo-controlled trial. Lancet Neurol. 2012; doi: 10.1016/S1474-4422(12)70206-5 vom 6. September 2012.

Schneider, L.S.: Ginkgo and AD: key negatives and lessons from GuidAge. Lancet Neurol. 2012; doi: 10.1016/S1474-4422(12)70212-0 vom 6. September 2012.

Stellungnahmen der Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG vom 6. September 2012.


Dr. Hans-Peter Hanssen



DAZ 2012, Nr. 37, S. 50

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