DAZ aktuell

Eine patientenfreundliche Entscheidung

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Krankenhausversorgung trifft auf Zuspruch

BERLIN (ks). Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der ein Krankenhaus-Versorgungsvertrag nicht genehmigungsfähig ist, wenn die Entfernung zwischen Apotheke und zu versorgendem Krankenhaus 216 Kilometer beträgt, ist einhellig begrüßt worden. Sowohl Krankenhausapotheker, als auch krankenhausversorgende Apotheken und ABDA zeigten sich erfreut über das letzte Woche ergangene Urteil.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass bei einem Fahrtweg von mehr als zwei Stunden von der Apotheke ins Krankenhaus nicht sichergestellt werden kann, dass Arzneimittel und Beratung im Notfall unverzüglich verfügbar sind (siehe AZ 2012, Nr. 36, S. 8). "Das Bundesverwaltungsgericht hat patientenfreundlich geurteilt", freute sich hierüber ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Klinikpatienten könnten sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass eine Apotheke in der Umgebung jederzeit die notwendigen Medikamente liefern und die Ärzte entsprechend pharmazeutisch beraten kann.

Der Vorsitzende des Bundesverbands der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) Dr. Klaus Peterseim, sprach von einer "wichtigen Grundsatzentscheidung für das Wohl der Patienten im Krankenhaus". Der BVKA-Vorsitzende forderte andere Bundesländer auf, dem Beispiel des Kreises Warendorf – der die Genehmigung nicht erteilen wollte – und des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums zu folgen. Es gebe bundesweit noch weitere Fälle, in denen Krankenhäuser über große Distanzen beliefert würden. "Jetzt ist es an der Zeit, diese untragbaren Zustände zu beenden und zu einer ordnungsgemäßen Krankenhausversorgung zurückzukehren", forderte Peterseim.

Für Markus Müller, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V., bestätigt die Entscheidung der Leipziger Richter die Intention des Apothekengesetzes im § 14, die Versorgung von Klinikpatienten orts- und zeitnah mit intensiver direkter Beratung durch den Klinikapotheker vorzunehmen. "Wir sind froh, dass ein Rückfall in die Versand-Belieferung der 70er Jahre nun verhindert worden ist."



DAZ 2012, Nr. 36, S. 35

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