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PKA-Zwischenprüfung

Die nächste Zwischenprüfung für PKA wird am 26. September 2012 in den jeweiligen Berufsschulen stattfinden. Zu dieser Zwischenprüfung werden alle Auszubildenden zugelassen, die im September 2012 mindestens zwölf Monate Ausbildungszeit zurückgelegt haben. Die Ausbilder der Prüfungskandidaten werden Anfang August von der Apothekerkammer Nordrhein angeschrieben und erhalten automatisch ein Anmeldeformular, das bis zum 24. August 2012 unterschrieben bei der Apothekerkammer Nordrhein einzureichen ist.

Sollten Ausbilder wider Erwarten kein Anmeldeformular für die Zwischenprüfung erhalten, wird um formlose, schriftliche Anmeldung gebeten.

Auszubildende, die nach zwölf Monaten Ausbildung noch minderjährig waren, müssen ihrer Anmeldung eine Kopie (!) der ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 Abs 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (spez. Formblatt, kein Attest!) beifügen.



DAZ 2012, Nr. 32, S. 108

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