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- DAZ 31/2012
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Praxis aktuell
Die Waage im Labor
Jede elektronische Waage liefert nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie richtig justiert/kalibriert wurde. Die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Eichung der Waage ist eine hoheitlich behördliche Amtshandlung, die mit einem Eichsiegel am Gerät dokumentiert wird. Die ordnungsgemäße Nacheichung der in Apotheken verwendeten eichfähigen Waagen der Genauigkeitsklasse I (Feinwaagen) und II (Präzisionswaagen) sollte alle zwei Jahre veranlasst werden.
Vom Hersteller bekommt die Apotheke einen Kalibrierschein, der die ordnungsgemäße Kalibrierung der Waage zertifiziert/bescheinigt. Da die auf dem Kalibrierschein festgestellten messtechnischen Eigenschaften durch den Gebrauch sowie durch Änderungen der Umgebungsbedingungen beeinträchtigt werden können, wird empfohlen, alle 12 Monate eine erneute externe Rekalibrierung durch Spezialisten vornehmen zu lassen.
Unabhängig von der Eichung und externen Kalibrierung der Waage muss die Apotheke arbeitstäglich – oder zumindest vor dem Gebrauch bei mehrtägiger Nichtbenutzung der Waage – die Funktionsfähigkeit der Waage überprüfen und dokumentieren. Dies erfolgt über die arbeitstägliche Justierung und apothekeninterne Kalibrierung der Waage (Abb.).
Unterschied zwischen Justieren und Kalibrieren
Unter Justierung versteht man das möglichst exakte Einstellen der Messgröße eines Messgerätes auf die Umgebungsbedingungen. Ziel ist es, Abweichungen zwischen dem angezeigten und dem wahren Messwert, wie sie beispielsweise bei der apothekeninternen Kalibrierung festgestellt werden kann, möglichst zu beseitigen. Ein Spezialfall der Justierung ist das Nivellieren der Libelle, also das Ausbalancieren der Waage durch Drehen an den Stellfüßen, bis sich die Luftblase der Libelle wieder in der Mitte befindet. Ist die Nivellierung der Libelle abgeschlossen, schließt sich die automatische Justierung im eigentlichen Sinne an. Sie erfolgt in der Regel über die Auto-Cal Funktion. Dieses Justieren ist nicht mit dem arbeitstäglichen Kalibrieren von Waagen zu verwechseln, auch wenn bei einigen elektronischen Waagen älteren Modells während des Justiervorganges im Display die Anzeige „Cal“ erscheint. Eine Justierung ist beim Starten der Waage und immer dann erforderlich, wenn sich die Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Standort (auch bei einem Verrutschen oder Anstoßen beim Reinigen der Arbeitsfläche) etc. verändern.
Zusätzlich zum Justieren ist es empfehlenswert eine apothekeninterne Kalibrierung durch Auflegen eines Prüfgewichtes durchzuführen, um zu dokumentieren, dass die Abweichung der Waagenanzeige vom wahren Wert innerhalb der Spezifikationsgrenze liegt. Bei Feinwaagen empfiehlt sich ein 100 mg Prüfgewicht zu verwenden. Die Abweichung der Waagenanzeige vom wahren Wert sollte nicht größer als ± 1 mg sein und damit in den Grenzen von 101 bis 99 mg (0,101 – 0,099 g) angezeigt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese interne Kalibrierung kein Wägen von kleineren Wirkstoffmengen rechtfertigt, wenn die vom NRF empfohlene 1%-Wägegenauigkeit nicht eingehalten wird. In diesem Fall muss die eingewogene Wirkstoffmenge an die jeweilige Wägegenauigkeit der Waage angepasst werden oder die Wägegenauigkeit mit einem entsprechenden Prüfgewicht nachgewiesen werden. Bei Präzisionswaagen empfiehlt es sich, ein 10 g Prüfgewicht zu verwenden. Die Abweichung der Waagenanzeige vom wahren Wert sollte nicht größer als ± 10 mg sein und damit in den Grenzen von 10,01 bis 9,99 g angezeigt werden. Im Unterschied zum Justieren erfolgt beim apothekeninternen Kalibrieren von Waagen kein Eingriff in das Messsystem, sondern lediglich eine Überprüfung der Waagenanzeige.
Wird bei dieser Kontrolle bemerkt, dass die Abweichung zu hoch ist, sollte die Waage erneut justiert werden. Die Häufigkeit der apothekeninternen Kalibrierung kann von der Apotheke je nach Gebrauch der Waage individuell festgelegt werden. Es empfiehlt sich jedoch für Apotheken, die Waage ein Mal arbeitstäglich zu justieren und durch das morgendliche Auflegen eines externen Prüfgewichtes zu kalibrieren. Die durchgeführte Kalibrierung sollte für die spätere Nachvollziehbarkeit der Messung im begleitenden Log-Buch genau dokumentiert werden.
Vorgehen bei Funktionsstörungen
Bei Funktionsstörungen wird umgehend der Apothekenleiter informiert. Kann die Störung von der Apotheke nicht behoben werden, wird der Servicetechniker des Herstellers bestellt. Die Waage darf ab Auftreten der Funktionsstörung nicht mehr eingesetzt werden und ist für die Verwendung zu sperren. Erst nach erfolgreicher Wartung und Überprüfung der Waage mittels Prüfgewichte, darf die Waage zur Verwendung freigegeben werden.
Muster für eine allgemeine SOP zur Durchführung von Kalibrierungen (auch für andere Prüfmittel), sowie für die Gerätekurzanweisung und Logbuch für Waagen können Sie von der ZL- Homepage (www.zentrallabor.com) herunterladen.
ZL-Informationen für die PraxisGeänderte Rahmenbedingungen stellen Apotheken immer wieder vor neue Herausforderungen: gestern die Rabattverträge, heute die neue Apothekenbetriebsordnung, und morgen? Unsicherheit besteht beispielsweise bei
Auf der Basis ZL-eigener Untersuchungen, Erkenntnissen aus den Ringversuchen und den Fragen an die ZL-Hotline wird das ZL in einem zweiwöchigen Abstand in kurzer und prägnanter Form diverse praxisorientierte Tipps und Infos für Ihren Alltag geben. Aufgrund der Aktualität der neuen Apothekenbetriebsordnung werden sich die ersten Beiträge jedoch auf relevante Umsetzungsfragen im Apothekenlabor konzentrieren, bevor anschließend auf allgemeine Themen eingegangen wird. |
Dr. Mona Tawab, Eschborn
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