DAZ aktuell

Fünf Euro Gebühr für den Botendienst?

Vorschlag für die ländliche Versorgung

KIEL (tmb). Fünf Euro Gebühr für den Apotheken-Botendienst – diesen Denkanstoß des Geschäftsführers der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Frank Jaschkowski, präsentierte die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung in einem Beitrag am 19. Juli. Die Idee stand allerdings nicht im Zusammenhang mit Nachlieferungen bei Defekten, sondern ist als Unterstützung für die Versorgung ländlicher Regionen gedacht.
Fünf Euro Gebühr für die Lieferung von Arzneimitteln? Diese Idee aus Schleswig-Holstein sorgt derzeit für Diskussion. Foto: bluedesign - Fotolia.com

Die Autoren des Beitrags in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung wollten mit dem Hinweis auf das angedachte Honorar zunächst Aufmerksamkeit für das zentrale Anliegen des Artikels erzeugen. Dabei ging es um die Ausdünnung der Apotheken auf dem Land und damit um die langfristige Gefahr für die Versorgung. Der Beitrag schildert eindringlich den Rückgang der Zahl der Apotheken auf dem Land, die schlechte wirtschaftliche Situation vieler Apotheken und die drohenden Versorgungsprobleme. Dabei beziehen sich die Autoren auf Gespräche mit Jaschkowski und seinem Geschäftsführerkollegen Dr. Thomas Friedrich vom Schleswig-Holsteinischen Apothekerverband. Die Botendienst-Gebühr diente dabei nur als Aufmacher. Doch für Apotheker stellt sich die Frage, wie eine solche Gebühr umgesetzt werden sollte und wie Patienten darauf reagieren würden, wenn schon die Zuzahlung oft schwierig zu erklären ist.

Honorar von der GKV?

Daher fragte die DAZ bei Frank Jaschkowski nach, wie seine Idee zu verstehen ist. Selbstverständlich sieht auch Jaschkowski das Problem, dass eine solche Gebühr beim Patienten schwer einzutreiben wäre. Doch für ihn ist die Versorgung ländlicher Gebiete eine bedeutsame apothekerliche Leistung, die auch entsprechend honoriert werden müsse. Darum sollte es eine Leistung der GKV sein, auch Patienten in entlegenen Gebieten zu versorgen und dabei die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Liefergebühr sollte möglichst ähnlich wie die Notdienstgebühr über das Rezept abzurechnen sein.

Er habe bei der Idee weniger an Nachlieferungen für nicht vorrätige Artikel gedacht, sondern „es geht um Rezeptsammelstellen und um immobile Patienten, die ausdrücklich beliefert werden wollen“, so Jaschkowski. Die Apotheken würden zu viele defizitäre Leistungen erbringen; sie müssten sich ihre Dienstleistungen honorieren lassen. In ländlichen Regionen seien die Wege teilweise sehr lang und die Kosten hoch. Er verwies auf das Beispiel einer Landapotheke in der Region Angeln, die eine Fläche von der Größe Hamburgs versorge. Jaschkoswki wirbt für seinen Vorschlag einer Liefergebühr mit den Hinweis: „Das dient der Versorgung.“ Außerdem schaffe es einen Ertrag für eine erwünschte Leistung.



DAZ 2012, Nr. 30, S. 20

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