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Erstattungsbetrag für Pirfenidon steht
Im März 2012 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss den Zusatznutzen von Pirfenidon für Patienten mit leichter bis mittelgradiger idiopathischer Lungenfibrose als nicht quantifizierbar eingestuft. Am 11. Juli 2012 stand der vierte Verhandlungstermin zwischen der InterMune Deutschland GmbH und dem GKV-Spitzenverband an. Wie die Parteien nun mitteilten, einigte man sich dabei auf die wesentlichen Eckpunkte zum künftigen Erstattungsbetrag.
Vereinbart wurde, dass InterMune den Krankenkassen ab dem 15. September 2012 einen Erstattungsbetrag gewährt, der initial einen Rabatt von elf Prozent einräumt. Hinzu kommen die gesetzlichen 16 Prozent Herstellerabschlag. Zudem wird Pirfenidon in der zugelassenen Indikation „leichte und mittelgradige idiopathische Lungenfibrosen“ zur Entlastung der Ärzte bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als Praxisbesonderheit anerkannt. Die Details der Einigung sollen in den kommenden Tagen schriftlich fixiert und ins Unterschriftenverfahren eingebracht werden.
Schon nach dem ersten Preisverhandlungsverfahren zum Wirkstoff Ticagrelor hat sich gezeigt, dass die Vorgaben des Gesetzgebers einige Fragen offen lassen: Auf welchen Betrag wird beispielsweise die Mehrwertsteuer angesetzt? Und von welchem Betrag kommen die 16 Prozent gesetzlicher Herstellerabschlag zum Abzug? So kann der neue Preis für das AstraZeneca-Präparat Brilique® derzeit nicht umgesetzt werden.
Damit ist auch nicht absehbar, ob der neue Preis für Esbriet® im Apothekenalltag tatsächlich schon Mitte September relevant wird. Die Verhandlungspartner hoffen jedenfalls darauf, dass alle Beteiligten – darunter auch der Deutsche Apothekerverband, der PKV-Verband, Herstellerverbände und der Großhandelsverband Phagro – bald zu einer Lösung kommen.
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