DAZ aktuell

Cannabis-Importe „ausreichend für Forschung“

Bundesregierung schätzt Forschung – mit Einschränkungen

BERLIN (jz). Die Bundesregierung hält den Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken hierzulande nicht für zwingend erforderlich.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen erklärt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach, Forschung an Cannabinoiden zu medizinischen und therapeutischen Zwecken sei von der Regierung durchaus gewollt – auch in Deutschland. Allerdings könne dafür auch im Ausland erworbenes Pflanzenmaterial eingesetzt werden.

In ihrer Kleinen Anfrage wollten die Grünen insbesondere wissen, weshalb in Deutschland noch immer keine Cannabisagentur existiert. Schließlich sei eine solche Voraussetzung für die Genehmigung des Cannabisanbaus. Das Vorhaben setze gesetzgeberisches Handeln voraus, erklärt nun Flach. Und die Errichtung einer entsprechenden Agentur habe „derzeit aus Sicht der Bundesregierung keine Priorität“. Die Versagung einer Anbauerlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken sei darüber hinaus nur ein geringer Eingriff in das Grundrecht der Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz). Schließlich gebe es die Möglichkeit des Imports von Hanfpflanzen. „Dem wissenschaftlichen Forschungszweck kann im Einzelfall durch Einfuhr von (Frisch-) Pflanzenmaterial Rechnung getragen werden“, so Flach.

Forschung durchaus gewollt

Auch wenn die Regierung den Anbau von Cannabis in Deutschland nicht als zwingend erforderlich für die Forschung an Cannabinoiden einstuft, schätzt sie diese: Sie hätten therapeutisches Potenzial, auf das derzeit vielfältige, häufig international ausgerichtete Forschungsaktivitäten der pharmazeutischen Industrie gerichtet seien, betont Flach. So würden beispielsweise klinische Studien insbesondere im Bereich der Therapie des Krebsschmerzes und neuropathischer Schmerzen, aber auch im Bereich der Therapie des Diabetes mellitus und der Epilepsie durchgeführt. Um dies zu ermöglichen, habe die Regierung mit der 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften die Position "Cannabis" in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes geändert.

Gefragt nach der Liste der bisher vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erteilten Anbaugenehmigungen, erklärt sie weiter, das Institut habe im Jahr 2000 eine Erlaubnis erteilt und sei daraufhin 2003 vom International Narcotics Control Board gerügt worden, weil der Anbau ohne Einrichtung einer Cannabisagentur erfolgte. 2010 habe außerdem eine universitäre Einrichtung eine befristete Erlaubnis zum Anbau von einem Quadratmeter Cannabis erhalten.

Demgegenüber wurden in Deutschland seit 2005 lediglich 888 Gramm legal importierten Cannabis zur Herstellung von Cannabis-Extrakten verwendet.

Terpe: Regierung hat „keinen Bock“

Der drogenpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Harald Terpe, kritisiert, die Regierung könne keine sachlichen Gründe gegen die Errichtung einer den Anbau organisierenden und überwachenden Cannabisagentur nennen. Sie behindere vielmehr aus „rein ideologischen Motiven“ den Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken.

„Ihre Antwort auf unsere diesbezügliche Frage, die Errichtung der Agentur habe für sie keine Priorität, kann man auch so lesen: Dazu hat die Bundesregierung keinen Bock. Kein Bock ist jedoch keine zulässige Begründung für die Einschränkung der Forschungsfreiheit.“ 



DAZ 2012, Nr. 30, S. 25

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