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Organspende-Reform beschlossen

Bundesrat stimmt zu, will Spendeprozess aber optimieren

BERLIN (jz). Der Bundesrat hat am 15. Juni grünes Licht gegeben: Er billigte zwei Gesetze zur Neuregelung der Organspende. Die neue Entscheidungslösung soll alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig in die Lage versetzen, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und ihre Entscheidung auch entsprechend dokumentieren zu können. Außerdem werden EU-rechtliche Vorgaben für Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Organtransplantationen umgesetzt.

Das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" hat das Ziel, die Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. Krankenkassen werden alle Bundesbürger in Zukunft regelmäßig über die Möglichkeiten der Organspende informieren. Außerdem stellen sie Unterlagen zur Verfügung, um die Dokumentation einer Erklärung zu ermöglichen. Das Gesetz wird am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.

Das "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" soll für europaweit einheitliche und klare Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation sorgen. Dabei geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Beispielsweise werden Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, die den Gesamtprozess der Organspende koordinieren. Außerdem soll das Gesetz die Absicherung von Lebendspendern umfassend regeln und verbessern. Es wird bereits am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.

Länder wollen regionale Flexibilität fördern

Mit Blick auf die unterschiedlichen regionalen Strukturen beim Organspendeprozess fordert der Bundesrat von der Bundesregierung allerdings, auf eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der regionalen Untergliederungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (Koordinierungsstelle) hinzuwirken. Nur so könnte der Organspendeprozess bestmöglich organisiert werden. Das Gesetz bleibe insofern "hinter den Erwartungen zurück", heißt es dazu in einer Entschließung.



DAZ 2012, Nr. 25, S. 28

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