Was Wann Wo

PKA-Abschlussprüfung

Auszubildende, die demnächst ihre Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beenden, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/n) bei der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11 a, 20148 Hamburg, zur Abschlussprüfung schriftlich anzumel-den.

Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

– Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese Zwischenprüfung nicht in Hamburg abgelegt worden ist),

– Zeugnis des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in) für die gesamte Zeit der Ausbildung,

– Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule,

– Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Helfer-Kursus gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (nicht älter als ein Jahr), und

– falls eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung angestrebt wird (Vorzieherprüfung) schriftliche Erklärung des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in), mit der die betrieblichen Leis-tungen als mindestens "gut" beurteilt werden, sofern diese Erklärung der Apothekerkammer noch nicht vorliegt. (Anmerkung: auch die Berufsschule muss bescheinigen, dass die Prüfung vorgezogen werden darf.)

Das Berichtsheft (letzter Bericht: Februar 2012) muss auf Veranlassung des Klassenlehrers in der Berufsschule abgegeben werden.

Die schriftliche Prüfung findet am Donnerstag, 19. April 2012, Beginn 8.15 Uhr, in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614, 21033 Hamburg, statt. Zur Prüfung sind mitzubringen: Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi), Taschenrechner und Filzstifte.

Der Zulassungsbescheid zur Abschlussprüfung, der auch über Ort und Termin der praktischen Prüfung Auskunft gibt, wird der/dem auszubildenden pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bei Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen übersandt.



DAZ 2012, Nr. 11, S. 132

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