DAZ aktuell

Linda-Apotheker im Eilverfahren erfolgreich

Vorteil24 vor dem Landgericht Lüneburg

LÜNEBURG (ks). Ein Linda-Apotheker, der seinen Kunden das Vorteil24-Konzept anbietet, hat am 8. März in einem Rechtsstreit mit einem seiner Mitwettbewerber einen Erfolg verbuchen können. Wie die Linda AG mitteilte, hat das Landgericht Lüneburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Linda-Apotheker abgelehnt (Az. 7 O 19/12). Die Entscheidungsgründe liegen allerdings noch nicht vor.

Das Vorteil24-Konzept, das eine Reihe von Linda-Apothekern anbieten, ist vielen Apothekern in Deutschland ein Dorn im Auge. Durch die Kooperation mit der holländischen Montanus-Apotheke über den zwischengeschalteten Dienstleister Sequalog wird den Kunden der Linda-Apotheken ein Pick-up-Modell in der Apotheke angeboten, inklusive Preisvorteilen bei der Einlösung von Rezepten. Die teilnehmenden Apotheken sind überzeugt, das bessere Pick-up-Konzept zu bieten als einige Drogeriemärkte.

Bislang konnte diesem Modell allerdings juristisch nicht beigekommen werden. Auch diesmal kam ein konkurrierender Apotheker, der den Betrieb und die Bewerbung von Vorteil24 untersagen lassen wollte, nicht weit. Auch wenn die Gründe der Entscheidung noch nicht vorliegen, freut man sich bei Linda bereits über die gerichtliche Bestätigung des Vorteil24-Konzepts. "Die Taktik der Kritiker, Vorteil24 mit juristischen Mitteln zu bekämpfen anstatt wie die Linda AG Lösungen für den Apothekenmarkt der Zukunft zu suchen, ist damit wieder gescheitert", erklärte Linda-Vorstand Georg Rommerskirchen.



DAZ 2012, Nr. 11, S. 20

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.