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Künstliche Befruchtung: Bundesrat will Paare unterstützen

Länder legen Gesetzentwurf zur Kostenübernahme vor

BERLIN (jz). Nach Ansicht der Länder sollen Paare künftig nur noch ein Viertel statt der Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 2. März verabschiedet und der Bundesregierung übermittelt hat.

Seit 2004 übernehmen die Kassen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht mehr vollständig, sondern nur noch zur Hälfte – und das auch nur für die ersten drei Versuche. Vergangenen November hatte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gefordert, Bund und Länder sollten gemeinsam die Hälfte der den Paaren entstehenden Kosten übernehmen. Der aktuelle Entwurf des Bundesrats für das sogenannte "Kinderwunschförderungsgesetz – KiwunschG" sieht nun vor, dass potenzielle Eltern nur noch ein Viertel der Kosten selbst tragen. Krankenkassen sollen zukünftig nicht mehr nur die Hälfte der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahmen übernehmen, sondern 75 Prozent. 25 Prozent der Gesamtkosten soll der Bund den Kassen allerdings erstatten, sodass es am Ende für die Kassen nicht teuerer wird. Die Länder bleiben bei dieser Variante außen vor.

Der Wunsch, Kinder zu bekommen, dürfe nicht am Geld scheitern, sagte der saarländische Bundesratsminister Andreas Storm (CDU). Ihm zufolge kostet jeder Versuch einer künstlichen Befruchtung zwischen 1300 und 2000 Euro.

Die Bundesregierung wird den Gesetzesentwurf innerhalb der nächsten sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten und ihre Auffassung darlegen.



DAZ 2012, Nr. 10, S. 44

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