DAZ aktuell

Besserer Schutz beim Online-Kauf von Arzneimitteln

Bundesrats-Beschluss zu Plänen der Europäischen Kommission

BERLIN (ks). Die Länder haben auf der Bundesratssitzung am 2. März zu einer Vorlage Stellung genommen, mit der die Europäische Kommission einen Beitrag zur positiven Entwicklung von Online-Diensten leisten möchte. In dem Beschluss bitten sie die Bundesregierung, sich für weitergehende Vorschläge einzusetzen, die den EU-Bürgern auch beim Online-Kauf von Arzneimitteln ausreichenden Schutz gewähren – allein mit einem Gütesiegel ist es aus Sicht der Länder dabei nicht getan.

In ihrer Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass Online-Dienste bei Verbrauchern und Unternehmen mittlerweile zwar eine zentrale Rolle spielen, das ungenutzte Potenzial aber noch enorm ist. Der Anteil der Internetwirtschaft am europäischen BIP sei im Jahr 2010 mit rund drei Prozent nach wie vor gering gewesen. Schätzungen zufolge würden sich die Kosten dieser unvollständigen Nutzung bis 2020 auf mindestens 500 Milliarden Euro belaufen. Deshalb legt die Kommission einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Online-Dienste vor. Hiermit möchte sie einen Beitrag leisten, um die Haupthindernisse einer positiven Entwicklung des digitalen Binnenmarktes – etwa unzureichende Zahlungs- und Liefersysteme, Zahl von Missbrauchsfällen – zu beseitigen.

Gütesiegel nicht fälschungssicher

In seiner Stellungnahme äußert sich der Bundesrat zu Arzneimittelkäufen im Internet. Grundsätzlich begrüßen die Länder das Vorhaben der Kommission, den Schutz von Patienten beim Kauf von Arzneimitteln im Internet zu verbessern und die speziell mit dem Online-Verkauf von Arzneimitteln verbundenen eventuellen Risiken zu prüfen. Auch das Bestreben der Kommission, mit Gütesiegeln für mehr Schutz zu sorgen, wird gutgeheißen. Allerdings stelle sich nach den in Deutschland gewonnenen Erfahrungen die Frage, inwieweit Gütesiegel praktische Wirksamkeit entfalten. Die Länder weisen darauf hin, dass hierzulande seit 2009 ein solches Siegel existiert. Trotz entsprechender Bemühungen sei es aber wenig bekannt. Die Verbraucher hätten angesichts der Flut von Siegeln auf Websites kaum eine Chance, die Bedeutung dieses behördlichen Siegels zu erkennen, heißt es im Beschluss. Zudem hätten universitäre Forschungen festgestellt, dass das betreffende Siegel nicht fälschungssicher ist. Als Unsicherheitsfaktor komme hinzu, dass es technisch möglich ist, unseriösen Websites den Anschein legaler Angebote zu verleihen.

Mangelndes Risikobewusstsein

Es sei eine Herausforderung, aus dem unüberschaubaren Online-Angebot zu Arzneimitteln legale Angebote zu ermitteln, so die Stellungnahme weiter. Es zeige sich, dass Verbraucher oft undifferenziert und ohne Risikobewusstsein auswählten. Die Möglichkeit, Arzneimittel legal im Internet zu erwerben, habe – statt die Verbraucher für illegale Angebote zu sensibilisieren – dazu geführt, dass das Internet als vermeintlich sichere Quelle für Arzneimittel jeglicher Art und Herkunft genutzt wird. Tatsächlich bestünden jedoch Risiken. So würden auch Arzneimittel vertrieben, die keinen, über- oder unterdosierten Wirkstoff enthalten, denen toxische Stoffe zugesetzt sind oder die als rein pflanzlich ausgewiesen sind, aber undeklarierte Zusätze hochwirksamer Substanzen enthalten.

Dieses Zusammentreffen von Verbrauchervertrauen in eine staatliche Kontrolle mit krimineller Energie, die sich auf seriös wirkenden Websites gezielt Sorgen und Ängste zunutze macht, birgt nach Auffassung des Bundesrates erhebliche Risiken. "Deshalb bittet der Bundesrat die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Kommission im weiteren Verfahren praktikable Vorschläge vorlegt, die allen Bürgerinnen und Bürgern der EU ausreichenden Schutz gewähren."



DAZ 2012, Nr. 10, S. 36

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