Gesundheitspolitik

ABDA: 2,50 Euro für Notdienst beibehalten!

Berlin (lk). Eine rasche Umsetzung der von der Regierungskoalition zugesagten neuen Nacht- und Notdienstpauschale hat die ABDA auf ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. September gefordert. Dafür hat die Bundesregierung 120 Millionen Euro zugesagt. Nach Ansicht der ABDA muss die bestehende Gebühr von 2,50 Euro erhalten bleiben und darf nicht von der neuen Pauschale ersetzt werden.

"Die Notdienstpauschale muss schnellstmöglich eingeführt werden" sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf in Anschluss an die Mitgliederversammlung. "Die Politiker stehen im Wort, den hohen Personalaufwand im Apothekennotdienst auf solidere finanzielle Füße zu stellen. Gerade die Landapotheken leisten oft Notdienst zum Wohl ihrer Patienten und sollten deshalb gestärkt werden."

Nach Ansicht der ABDA müssen die 120 Millionen Euro zusätzlich zur bestehenden Nachtdienstgebühr von 2,50 Euro gezahlt werden. Darüber gibt es aber mit dem zuständigen Bundesgesundheitsministerium noch kein Einvernehmen. Dort sei zunächst eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der neuen Nacht- und Notdienstpauschale gebildet worden. ABDA-Präsident Wolf kündigte eine konstruktive Begleitung bei der Suche nach einem praktikablen Modell an, das die Unterschiede in den Regionen beim Nacht- und Notdienst berücksichtige.

Komplizierte Details

Wolf und Becker räumten ein, dass die Details der Pauschale kompliziert seien. "Dazu muss ein neuer Mechanismus geschaffen werden. Man betritt Neuland", so Becker. Ziel sei zwar die Einführung zum 1. Januar 2013. Nicht auszuschließen sei aber eine Verzögerung bis ins nächste Jahr, da voraussichtlich auch die Bundesländer zustimmen müssten.



AZ 2012, Nr. 39, S. 1

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