Recht

PKV: Krankenschwester ist zwar kein Arzt, aber zu bezahlen

(bü). Benötigt ein privat Krankenversicherter, der an einer schweren Bronchitis erkrankt ist, ständig intensive Pflege durch eine Krankenschwester, weil ihm sonst der Erstickungstod droht, so hat seine Versicherung die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Sie kann dem nicht entgegenhalten, dass sie vertraglich nur verpflichtet sei, "ärztliche Aufwendungen" zu honorieren, die in der ärztlichen Gebührenordnung aufgeführt sind. Die wörtliche Befolgung dieser Klausel würde jedoch "den Vertragszweck gefährden". Davon ist stets auszugehen, wenn mit der Einschränkung der Leistung "der Vertrag ausgehöhlt werden" könne und damit in Bezug auf das versicherte Risiko zwecklos werde.


(OLG Hamm, 20 W 29/11)



AZ 2012, Nr. 29, S. 4

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