Gesundheitspolitik

Westfalen-Lippe: Notdienst-Regelung entlastet

Kammer ist mit neuer Notdienstregelung glücklich

Berlin (jz). Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist hochzufrieden mit ihrem neuen Nacht- und Notdienstsystem: "Wir sind glücklich mit der neuen Regelung", sagte Kammer-Geschäftsführer Michael Schmitz gegenüber DAZ.online. Die Ergebnisse der dreimonatigen Evaluation bestätigen die Grundannahmen der Kammer, die ursprünglich zur Notdienstreform führten. Aus 95 voneinander unabhängigen Notdienstbezirken wurde zum Jahreswechsel ein flächendeckendes Gesamtnetz, in dem Apotheken nun standortbezogen zum Notdienst eingeteilt sind.

Die Evaluationsergebnisse bestätigten, dass der Nacht- und Notdienst in Westfalen-Lippe zu gleichen Teilen durch Kunden mit Rezept und ohne Rezept in Anspruch genommen wird. Pro Notdienst werden durchschnittlich ein Dutzend Rezepte eingelöst. Überwiegend kommen Familien mit Kindern. Patienten über 65 Jahre sind eine Seltenheit. Es zeigte sich auch, dass in den Nachtstunden größtenteils keine Inanspruchnahme erfolgt: Nach 22 Uhr sinkt diese rapide ab und nach 24 Uhr ist die Frequenz gleich null. Die Apothekerkammer hatte fast 3000 Fragebögen ausgewertet. Mit einer Rücklaufquote von 35 Prozent ließen sich auch valide Aussagen über die Inanspruchnahme in allen 27 Kreisen und kreisfreien Städten in Westfalen-Lippe treffen, freut sich die Kammer. Diese Ergebnisse werden nun bei der Erstellung des Notdienstnetzes für das Jahr 2013 berücksichtigt. "Wir wissen jetzt, wo unser Notdienstnetz passend geknüpft ist, wo es gegebenenfalls zu engmaschig ist und wo es noch etwas dichter geknüpft werden muss", so Schmitz.

Er berichtete auch, dass sowohl die Kammer als auch die Mitglieder sehr zufrieden mit dem neuen System sind: "Wir haben viel positives Feedback erhalten, gerade aus dem ländlichen Raum." Insbesondere für die Apotheken dort habe die neue Regelung zu einer spürbaren Entlastung geführt. Weil sich bestätigte, dass nach 24 Uhr nahezu keine Inanspruchnahme mehr stattfindet, will man bei der Kammer nun mittel- bis langfristig überlegen, ob – insbesondere im ländlichen Raum – der Notdienst nach 24 Uhr in dem jetzigen Umfang weiterhin sinnvoll ist. "Es muss einfach bedarfsgerecht sein", so Schmitz, "aber ist es das, wenn alle ärztlichen Notfallpraxen um 22 Uhr schließen?"



AZ 2012, Nr. 18, S. 3

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