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Gesundheitspolitik
Viva Vita-Kooperationsapotheke droht Zwangsgeld
Im März 2010 stellte das LG Cottbus in einem Urteil fest, dass die Werbung einer Versandapotheke für einen Partnerverein, der Apothekenkunden die Rezeptgebühr erstattet, wettbewerbswidrig ist. Die Wettbewerbszentrale hatte bereits Ende 2008 das Werbekonzept der beklagten EU-Versandapotheke überprüft. Diese wies in ihrem Internetauftritt auf den Partnerverein Viva Vita e. V. hin. Zugleich kündigte sie an, dass derjenige, der Mitglied bei diesem Verein wird, die volle Rezeptgebühr erstattet erhält. Die Wettbewerbszentrale sah hierdurch die Arzneimittelpreisverordnung unterlaufen und erhob Klage.
Das Landgericht Cottbus verurteilte die Apotheke am 9. März 2010 (Az. 11 O 14/09) zu Unterlassung. Die Apotheke ging daraufhin in Berufung. Rechtskräftig wurde das Urteil erst im Sommer 2011. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale hält sich die EU-Versandapotheke aber nicht an den Richterspruch.
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