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Rösler bringt nächstes großes Gesetzespaket auf den Weg
Letzte Woche haben sich die Koalitionsfraktionen von Union und FDSP auf Eckpunkte für den Gesetzentwurf geeinigt, der jetzt auf den langen Weg durch Bundestag und Bundesrat geschickt wird. Kernpunkt: Das Versorgungsgesetz soll sicherstellen, dass auch in Zukunft in dünn besiedelten Regionen eine qualitativ hochwertige Medizin angeboten werden kann. Dazu will die Koalition die ärztliche Niederlassung neu regeln, mehr Medizinstudenten an die Universitäten holen und später in Landarztpraxen locken. Die Grenzlinie zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen soll gelockert und die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtert werden.
Absehbare Interessenkonflikte
Anfang 2012 soll das Gesetz in Kraft treten. Ein anspruchsvolles Programm angesichts der absehbaren Interessenkonflikte. Streit gibt es denn auch bereits zwischen Union und FDP über die MVZ als Konkurrenz zur klassischen Arztpraxis. Im MVZ arbeiten Ärzte als Angestellte. Die FDP drängt darauf, dass die MVZ nicht als Kapitalgesellschaft geführt werden dürfen, die Mehrheit der Anteile in ärztlicher Hand liegen muss und der ärztliche Leiter selbst im MVZ arbeiten muss. Großinvestoren soll so der Weg ins MVZ versperrt werden. Ausnahmen sollen für unterversorgte Gebiete gelten. CDU/CSU wollen die Besitzverhältnisse für Investoren offener gestalten und werfen der FDP bereits einen "Kniefall vor der Ärztelobby" vor. Das Thema MVZ dürfte noch für Gesprächsstoff sorgen.
Um die Ärzte gleichmäßiger übers ganze Land zu verteilen, will die Koalition die Bedarfsplanung anpassen. Heute sind die Planungsbereiche identisch mit den Grenzen von Städten und Landkreisen. Die Abgrenzung soll flexibler und kleinräumiger werden. Damit soll verhindert werden, dass in der Nähe von Großstädten Regionen als versorgt gelten, obwohl es am Stadtrand so gut wie keine Ärzte mehr gibt.
Finanzielle Anreize für Landärzte
Für Ärzte, die sich auf dem Land niederlassen wollen, soll es finanzielle Anreize geben: So soll auf Regress verzichtet werden, wenn festgelegte Behandlungsmengen überschritten werden, auch sollen Preiszuschläge möglich sein. Ärzte aus Krankenhäusern und Rehabilitationszentren sollen stärker in die Versorgung einbezogen werden. Völlig neu ist, dass in Regionen mit Ärztenotstand Kommunen oder kassenärztliche Vereinigungen Praxen mit angestellten Ärzten betreiben dürfen. In überversorgten Gebieten sollen Praxen von den KVen aufgekauft werden können, wenn der Arzt seinen Kassensitz aufgeben will.
Mehr Studienplätze für Mediziner
Für Medizinstudenten sollen mehr Studienplätze geschaffen werden. Der Bund will dabei mit einer Finanzspritze einspringen. Für angehende Mediziner, die sich verpflichten, später als Landarzt zu arbeiten, sollen bis zu fünf Prozent der Studienplätze reserviert werden. Da Hochschulpolitik Ländersache ist, muss hier der Konsens mit den Kultusministern gesucht werden.
Nicht durchgedrungen ist CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn mit seinem Vorschlag, in Krankenhäusern auch für Kassenpatienten nur noch Zweibettzimmer anzubieten und die Wartezeiten in den Arztpraxen zu limitieren.
Unklar ist zudem, ob und wann die von Rösler angekündigte Honorarreform für niedergelassene Ärzte kommt. Bei den Zahnärzten will die Koalition im Versorgungsgesetz aber ihre Zusage einlösen, wie bei den Ärzten die Budgetierung aufzuheben. Außerdem sollen die nach Kassenart unterschiedlichen Zahnarzthonorare angeglichen werden. Die Koalition rechnet für Zahnärzte mit Mehrkosten im "niedrigen dreistelligen Millionenbereich".
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