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Mehr als 8300 Meldungen zu Arzneimittelrisiken
Wie die ABDA mitteilt, hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bei 1600 der 8300 Meldungen eine Laboranalyse vorgenommen. In fast 1000 Fällen wurden außerdem die zuständigen Behörden eingeschaltet.
Der Begriff "Arzneimittelrisiken" umfasst alles, was die Arzneimittelsicherheit und -unbedenklichkeit beeinträchtigen kann. Mit einem Anteil von 31,3 Prozent waren die Meldungen zu Unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und Missbrauchsverdachtsfällen im Jahr 2010 das am häufigsten gemeldete Risiko. Knapp dahinter lagen Verpackungsfehler mit 29,7 Prozent. Drittplatziert waren galenische Mängel mit 18,2 Prozent im Jahr 2010. Weitere Rubriken sind Deklarationsfehler, Mechanische Defekte, Verwechslungen, Anfragen und Sonstige Mängel.
Gemäß der Apothekenbetriebsordnung § 21 Absatz 3 sind Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel unverzüglich ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Die AMK erfasst diese Meldungen der Apotheken, untersucht die Arzneimittel und gibt die Informationen an die zuständigen Überwachungsbehörden, Hersteller und Apotheken weiter.
Zur Meldung von Qualitätsmängeln steht den Apotheken der "Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln" zur Verfügung. Für die Meldung von Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) existiert ein separater Berichtsbogen. Diese Formulare können auf der Homepage der AMK unter www.abda-amk.de zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan (§ 62/63 AMG) heruntergeladen werden.
abda/ks
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