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DAZ aktuell
Termin vor dem Sozialgericht steht
Das Schiedsgericht hatte Ende 2009 entschieden, dass der Abschlag, den die Apotheken an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen haben, für 2009 rückwirkend von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro verordneter Packung gesenkt wird. Der GKV-Spitzenverband erhob daraufhin Klage – im Eilverfahren hatte der DAV in zweiter Instanz erreicht, dass der Schiedsspruch dennoch sofort umzusetzen ist. Die Apotheker mussten damit nicht erst auf das Urteil in der Hauptsache warten, sondern konnten den geringeren Abschlag schon im letzten Jahr für sich verbuchen.
Klage mit eher geringer Erfolgsaussicht
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hatte in seinem Beschluss vom 5. Mai 2010 ausgeführt, dass es offenbar Wille des Gesetzgebers sei, dass Entscheidungen der Schiedsstelle bindend sind; dies sei "Sinn und Zweck einer derartigen Einrichtung". Bereits das Bundessozialgericht habe dargelegt, dass die Gerichte nur überprüfen, ob der vom Schiedsamt festgestellte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm gesetzlich zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten hat. Das LSG befand nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung, dass der Schiedsstelle in diesen Punkten nichts vorzuwerfen ist. Daher dürfte die Anfechtungsklage der Beigeladenen eher geringe Erfolgsaussichten haben, so das LSG.
Im DAV-Vorstand setzt man nun darauf, dass das Sozialgericht Berlin den Sachverhalt ebenso sieht wie das LSG. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann noch einige Zeit ins Land streichen.
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