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DAZ aktuell
KKH: Nutzenbewertung nicht nur für neue Arzneimittel
Hintergrund ist die jüngste Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Das Gremium hatte erstmals einem Mittel gemäß neuer gesetzlicher Regelungen einen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu einer bisherigen Therapie bescheinigt. Damit ist der Weg dafür frei, dass der GKV-Spitzenverband mit einem Pharmahersteller Preisverhandlungen führt.
Dieses Verfahren wurde mit dem AMNOG geschaffen. Neue Medikamente werden auf ihren Zusatznutzen zu vergleichbaren Therapien geprüft. Nur für Mittel, die wirklich mehr bringen, zahlen die Kassen auch mehr. Doch das Verfahren wird vorerst nur auf neue Mittel angewendet. Das ist Kailuweit ein Dorn im Auge. Er sagte: "Es gibt bereits heute eine Vielzahl von patentgeschützten Arzneimitteln im Bestandsmarkt, für die die Krankenkassen überteuerte Preise zahlen müssen, obwohl der Zusatznutzen zu hinterfragen ist." Ein Beispiel für besonders teure Medikamente seien Präparate zur Behandlung von Tumorerkrankungen. Nach einer Auswertung der KKH-Allianz seien die Kosten für diese Mittel zwischen 2004 und 2010 um 167 Prozent gestiegen. Ein Krebsmedikament kostete 2010 im Durchschnitt fast 1000 Euro.
Der Kassenchef betonte: "Es geht nicht darum, das Arzneimittelangebot für die Patienten einzuschränken, denn der Marktzutritt neuer Arzneimittel ist nach wie vor sofort nach der Zulassung möglich."
DAZ 2011, Nr. 51-52, S. 30
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