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Neue Grenzwerte

Mit der allgemeinen Einkommensentwicklung werden jährlich die Rechengrößen der Sozialversicherungen angepasst – zum Beispiel die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenzen in der GKV und der Rentenversicherung.

Für die neuen Grenz- bzw. Rechenwerte legt die Bundesregierung eine Einkommensentwicklung von 2,09 Prozent im Westen bzw. 1,97 Prozent im Osten zugrunde – bzw. von 2,07 Prozent für die bundeseinheitlich geltenden Werte. Die Lohnzuwachsraten werden auf Basis der Bruttolöhne und -gehälter berechnet, wobei die Ein-Euro-Jobber ausgeklammert werden.

Was steigt, was bleibt:

  • In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen um 100 Euro auf 5600 Euro monatlich (67.200 Euro/Jahr). In Ostdeutschland bleibt sie unverändert bei 4800 Euro/Monat (jährlich 57.600 Euro).

  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung – die Basis für die Entgeltpunkte, die persönlichen Rentenanwartschaften und den sogenannten "Eckrentner" – wird bundeseinheitlich um 2178 Euro auf 32.446 Euro im Jahr angehoben.

  • Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich 2012 auf 4237,50 Euro im Monat (50.850 Euro jährlich).

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV steigt bundesweit auf 3825 Euro monatlich (plus 112,5 Euro) bzw. 45.900 Euro im Jahr.

  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die u. a. für freiwillig Versicherte in der GKV und für rentenversicherungspflichtige Selbstständige von Bedeutung ist, erhöht sich 2012 von 2555 Euro auf 2625 Euro monatlich. Die Bezugsgröße (Ost) bleibt bei 2240 Euro.

Tarifliche Altersvorsorge: Hinweis zum Arbeitgeberbeitrag


Nach § 2 Abs. 5 Satz 2 des Tarifvertrages von ADEXA und ADA zur betrieblichen Altersvorsorge können sich Mitarbeiter, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf Wunsch den laufenden Arbeitgeberbeitrag mit dem Gehalt auszahlen lassen.


Aufgespießt


Immer mehr Arbeitsplätze haben eine so niedrige Wertschöpfung, dass sie keine Entlohnung zulassen, die zum Lebensunterhalt des Arbeitnehmers ausreicht. Das sagte der Präsident des Arbeitgeberverbands BDA, Dieter Hundt, in den ARD-Tagesthemen.

Was also tun? Ist es Aufgabe des Staates, dies durch ergänzende Sozialleistungen zu dulden bzw. sogar zu fördern? Dann drohen uns in diversen Bereichen Abwärtsspiralen, die sich ausweiten werden. Oder sollten in einer sozialen Markwirtschaft nicht vielmehr existenzsichernde Löhne zur Pflicht gemacht werden?!

Wenn es kein Lohndumping mehr gibt, wird sich der Verbraucher entscheiden müssen, ob ihm die Dienstleistung oder Ware mehr wert ist oder ob er verzichtet. Weniger Dumpinglöhne heißt aber auch, dass sich mehr Menschen Frisuren, Blumensträuße oder Nahrungsmittel zu Preisen leisten können, die eine faire Bezahlung der Beschäftigten ermöglichen. Eine positive Sogwirkung also, auf die unsere Gesellschaft aktiv zusteuern sollte.



DAZ 2011, Nr. 45, S. 128

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