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DAZ aktuell
EU-Kommission ermittelt gegen Pharmafirmen
Wenn die vertraglichen Vereinbarungen das Ziel oder die Wirkung hatten, den Markteintritt zu behindern, wäre dies als Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften zu werten. Seitdem frühere Sektoruntersuchungen bereits aufgezeigt haben, dass derartige Vereinbarungen keine Einzelfälle sind, verfolgt die Kommission die Geschäftspraktiken im Pharmasektor mit besonderer Aufmerksamkeit.
"Angesichts der Bedeutung des Pharmasektors für die Verbraucher wie auch für die öffentlichen Finanzen muss die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in diesem Bereich zu unseren Prioritäten zählen", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia. "Die Innovationstätigkeit zahlt sich für die Pharmaunternehmen bereits durch die gewährten Patente aus. Wird ein Wettbewerber dafür bezahlt, dass er von einem Markteintritt absieht, so stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, die die Kommission nicht hinnehmen wird."
Wie die Kommission betonte, lässt die Einleitung des Verfahrens noch keine Schlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung zu. Sie bedeute lediglich, dass die Kommission die Sache vorrangig behandeln wird. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt unter anderem davon ab, wie komplex der betreffende Fall ist und inwieweit die beteiligten Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch machen. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, droht den Firmen eine Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.
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