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Rabatte senken Ausgaben

KÖLN (tmb). Seit Januar 2011 können auch Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) den Herstellerrabatt auf Arzneimittel einfordern. Über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Neuerung informiert nun eine Studie aus dem Wissenschaftlichen Institut der PKV.

Nach den Angaben der Studie führte die frühere Regelung zu erheblichen Preisvorteilen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), denn die Herstellerrabatte kamen bisher nur der GKV zugute. Ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte hätten im Jahr 2009 die Arzneimittelausgaben pro Verordnung in der PKV 2,4 Prozent höher als in der GKV gelegen. Mit den gesetzlichen Rabatten für die GKV habe der Abstand dagegen 10,2 Prozent betragen. Für 2011 können die PKV-Unternehmen und die Beihilfeträger erstmals den Herstellerrabatt einfordern. Daraufhin wird gemäß der PKV-Studie nun eine Ausgabendifferenz von 7,7 Prozent erwartet. Damit könnten die Arzneimittelausgaben der PKV voraussichtlich um 161 Millionen Euro bzw. 6,9 Prozent reduziert werden. Die GKV hat jedoch weiterhin einen Kostenvorteil gegenüber der PKV. Dieser ergibt sich aus dem Kassenabschlag der Apotheken und den kassenindividuell ausgehandelten Rabattverträgen.



DAZ 2011, Nr. 40, S. 22

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