Was Wann Wo

Vorstandswahl der Kammer


Die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Apothekerkammer Hamburg wird hiermit gemäß § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Hamburg vom 29. Mai 2006 öffentlich bekannt gemacht.

Die Wählerliste liegt ab 24. Oktober 2011 (montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr) zur Einsichtnahme für die Mitglieder der Apothekerkammer Hamburg in der Geschäftsstelle der Kammer, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, aus.

Einsprüche gegen die Wählerliste sind spätestens bis zum 7. November 2011 beim Kammervorstand einzulegen. Wahlvorschläge können bis spätestens 28. Oktober 2011 beim Wahlausschuss der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, eingereicht werden. Bewerbungstexte und Portraitfotos der zur Wahl vorgeschlagenen Kammermitglieder werden bis spätestens 21. Oktober 2011 per E-Mail an p.behncke@apothekerkammer-hamburg.de erbeten, damit sie im Rundschreiben Heft 4 vom November 2011 veröffentlicht werden können.

Der Wahlaufsatz wird spätestens am 24. November 2011 in dieser Zeitung bekannt gemacht. Gleichzeitig werden jedem Wähler die erforderlichen Wahlunterlagen (§ 9 Absatz 3 der Hauptsatzung) durch die Post zugestellt. Die Wahl findet durch Briefwahl statt. Die Wahlbriefe müssen spätestens am 5. Dezember 2011 bis 18.00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein (§ 10 Absatz 4 der Hauptsatzung).

Weitere Einzelheiten werden allen Wahlberechtigten durch Rundschreiben und Newsletter der Apothekerkammer Hamburg bekannt gegeben.



DAZ 2011, Nr. 39, S. 171

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