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Zur Rose jetzt mit TÜV-Siegel
Die größten Herausforderungen in der Arzneimittelberatung sind sowohl die Zunahme von Wechselwirkungen bei der Einnahme von mehreren Medikamenten als auch häufige Therapieabbrüche. Sie können zum Teil gravierende Folgen für den Patienten haben. Besonders bei chronisch kranken und älteren Patienten ist eine individuelle Beratung von Fachpersonal daher entscheidend. Dies ist keine neue Erkenntnis – doch in letzter Zeit entdecken vor allem große Versandapotheken das Thema für sich und bieten ihren Kunden spezielle Betreuungskonzepte an.
Umfassender Medikationscheck versprochen
Mit ihrem "Medikationssicherheitskonzept" will die Zur Rose-Versandapotheke dennoch Vorreiter sein: Die den Kunden verschriebenen Medikamente würden vom Personal daher nicht nur auf ihre Unverträglichkeiten und Wechselwirkungen hin überprüft, sondern es erfolge auch eine Kontrolle der vom Patienten verwendeten, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimittel. Auch dies ist soweit nicht wirklich neu. Doch Zur Rose verspricht, auch alle in der Vergangenheit bestellten Medikamente zu erfassen und bei der Beratung zu berücksichtigen.
Die dafür erforderlichen Prozesse und Kompetenzen ihres pharmazeutischen Fachpersonals hat die Versandapotheke zudem von TÜV Rheinland im Rahmen einer Personenzertifizierung überprüfen lassen. "Nach einer intensiven Qualifizierung überprüfte TÜV Rheinland die einzelnen Mitarbeiter nicht nur mittels einer schriftlichen Prüfung, sondern vergewisserte sich auch anhand von telefonischen Testkäufen über deren Beratungskompetenz", vermeldet Zur Rose in einer Pressemitteilung. Um ihren Qualitätsstandard weiterhin beizubehalten, würden sich die Mitarbeiter künftig regelmäßig von TÜV Rheinland hinsichtlich ihrer Beratungsqualität überprüfen lassen.
Zur Rose sieht sich bestätigt
Die Freude in der nicht unumstrittenen Zur Rose-Versandapotheke ist groß: Der Erhalt des Siegels sei "eine herausragende Anerkennung unseres täglichen Einsatzes für die Arzneimittelsicherheit und verdeutlicht, dass wir in Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenkassen den stetigen Ausbau unseres Leistungsspektrums mit höchster Qualität betreiben", sagte Kathrin Grimm, die die Filial-Apotheke leitet.
Versanderlaubnis mit Hindernis
Umstritten ist die Versand-Filiale des Apothekers Ulrich Nachtsheim wegen ihrer Zusammenarbeit mit der Zur Rose-Pharma GmbH, einem Ableger der Schweizer Zur Rose-Versandapotheke. Hierin vermuten Kritiker eine Umgehung des Fremdbesitzverbotes. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ist ebenfalls dieser Meinung und entzog der Apotheke vor gut einem Jahr die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Diese legte gegen die Entscheidung Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein (Az.: 3 C 41.10). Ein Termin steht dort aber noch nicht fest. Bis das Gericht in Leipzig über die Erlaubnis entschieden hat, kann die Zur Rose-Apotheke weiterhin Arzneimittel versenden.
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