Prisma

Sonnenbrille beugt altersbedingter Makuladegeneration vor

Neue Untersuchungen zeigen, dass Sonnenlicht Krankheitsprozesse auf der Netzhaut fördert, die zur altersbedingten Makuladegeneration (AMD) führen können. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) bekräftigt deshalb den Rat, die Augen an sonnigen Tagen mit einer Sonnenbrille zu schützen.

Foto: DAZ/Sket
Sonnenbrillen können einer aktuellen Untersuchung zufolge der Entstehung einer altersbedingten Makuladegeneration vorbeugen. Allerdings nur solche, die über ­einen Breitband-UV-Schutz verfügen.

Nach dem grauem Star und dem Glaukom ist die AMD die dritthäufigste Ursache für Sehbehinderungen. Kennzeichnend für die Krankheit sind Schäden in einer Zellschicht der Netzhaut, dem retinalen Pigmentepithel (RPE). Ein Team um Priv.-Doz. Dr. Marcus Kernt, Ludwig-Maximilians-Universität München, hat nun den Einfluss von Sonnenlicht auf die Netzhaut unter Laborbedingungen untersucht. Hierfür bestrahlten die Wissenschaftler retinale Pigmentepithelzellen mit weißem Licht. Im Rahmen der Studienbedingungen kam es schon nach 60 Minuten zum deutlich vermehrten Zelluntergang. "Die durch Licht induzierten Veränderungen sind mit denen, die nach der Behandlung mit Wasserstoffperoxid auftreten, vergleichbar”, erläutert Kernt. Wasserstoffperoxid führt zur Bildung freier Sauerstoffradikale, die dann eine Apoptose in den Zellen der Netzhaut auslösen. Die Experimente von Kernt und seinem Team zeigen, dass Licht die gleichen Schäden macht. Um einer AMD vorzubeugen, empfiehlt die DOG deshalb, an hellen Tagen eine Sonnenbrille zu tragen. Besonders wichtig sei, dass die Brillengläser einen UV-Schutz bieten. Brillen ohne UV-Schutz dagegen schadeten mehr als sie nützen. Denn die Pupille stellt sich weit, wenn die Gläser verdunkeln. Ohne UV-Schutz im Glas dringe auf diese Weise noch mehr schädliche Strahlung in das Auge als ohne Sonnenbrille. Sonnenbrillen sollten über einen Breitband-UV-400-Schutz verfügen.

ral


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft vom 17. 8. 2011



DAZ 2011, Nr. 35, S. 8

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