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Apothekeninspektor will in Kürze mit Kontrollen starten

BERLIN (lk). Die Versandapotheken in den Niederlanden wie Europa Apotheek, Doc Morris oder Vitalsana müssen bereits in Kürze mit Kontrollen durch die Apothekenaufsicht des Nachbarlandes rechnen: Auf DAZ-Anfrage teilte der Sprecher des niederländischen Gesundheitsministeriums IGZ mit, "die betroffenen Apotheken können einen Besuch des Apothekeninspektors ab Monatsmitte August erwarten."
Foto: DAZ/diz
Versandapotheken in den Niederlanden In Kürze wird wohl auch die Montanus-Apotheke auf die Einhaltung der niederländischen Rezeptvorschriften überprüft werden.

Apothekeninspektor F. K. Steenhuisen hatte den Versandapotheken im April eine Viermonatsfrist zur Einhaltung der niederländischen Rezeptvorschriften gesetzt. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Gegenüber DAZ.online hatte kürzlich Klaus Gritschneder von der Europa Apotheek und Vize-Präsident des europäischen Versandapothekenverbandes EAMSP erklärt, dass noch keine Kontrollen vorgenommen worden seien. Mehr noch: Die Europa Apotheek ist inzwischen umgezogen. "Wir haben problemlos alle notwendigen Genehmigungen erhalten", so Gritschneder.

Doch gänzlich vergessen hat das Ministerium die Angelegenheit offenbar nicht. Der "Nieuwsbrief IGZ" sei im vollen Umfang gültig, sagte der IGZ-Sprecher. Ende September werde Apothekeninspektor Steenhuisen zu einer weiteren Konsultation über die Umsetzung der Vorschriften einladen und aufgetretene Fragen dazu beantworten. Die Auflagen müssten umgesetzt werden.

Deutsche Rezepte erfüllen NL-Anforderungen nicht

Apothekeninspektor Steenhuisen hatte in einem "Nieuwsbrief IGZ" vom 7. April die Versandapotheken kategorisch zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufgefordert. Im Kern ging es dabei um die Bestimmungen des "Geneesmiddelenwet" (GnW). Danach muss auf in den Niederlanden eingereichten Rezepten neben der Dosierung auch die konkrete Einnahmevorschrift des Arzneimittels vom Arzt notiert sein. Diese Anforderung erfüllen deutsche Rezepte in aller Regel aber nicht. Sollten die Versandapotheken dieser Vorschrift innerhalb von vier Monaten nicht genügen, wollte Apothekeninspektor F. K. Steenhuisen das niederländische Recht mit "voller Schärfe" auf alle Versandapotheken, so z. B. auch auf die Europa Apotheek, Venlo, anwenden.



DAZ 2011, Nr. 35, S. 28

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