- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 3/2011
- Keine Austauschpflicht f...
DAZ aktuell
Keine Austauschpflicht für BtM-Schmerzmittel
"Ist ein Patient auf ein starkes Schmerzmedikament individuell gut eingestellt, sollte er nicht ohne medizinischen Grund auf ein anderes Präparat umgestellt werden", erklärt Dr. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Doch dem stehen seit einigen Jahren die Rabattvertragsregelungen entgegen.
Ziel der öffentlichen Petition ist daher, dass der Bundestag Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz, Anlage III, von der automatischen Austauschpflicht nach § 129 SGB V ausschließt. Nur so könne gewährleistet werden, dass Patienten mit starken (chronischen) Schmerzen gemäß den Vorgaben zur Schmerztherapie der Weltgesundheitsorganisation eine sichere Behandlung mit starken Schmerzmitteln erhalten, heißt es in der Petition.
Im politischen Gezerre um das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz waren die Forderungen der Schmerzliga nach Abschaffung der Austauschpflicht für starke Schmerzmittel untergegangen. Die Patientenorganisation gibt jedoch nicht auf: "Wir hoffen, dass wir durch unsere Petition nun die dringend erforderliche Gesetzesänderung auf den Weg bringen können", sagt Koch. Bis zum 1. Februar will die Patientenorganisation 50.000 Unterschriften sammeln, um ihrer Forderung nach einer sicheren Schmerztherapie Nachdruck zu verleihen.
Online mitzeichnenDie E-Petition kann im Internet unter https://epetitionen.bundestag.de nach einer Registrierung mitgezeichnet werden (Pet-ID: 15935). |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.