DAZ aktuell

Entscheidung des Gemeinsamen Senats verzögert sich

BERLIN (ks). Im vergangenen September sprach der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Urteile zu Apothekenboni, die Kunden im Zusammenhang mit der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt wurden. Offen blieb dabei die Frage, ob die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch auf ausländische Versandapotheken anwendbar ist. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe verzögert sich nun.

Weil der BGH die Frage der Anwendbarkeit der AMPreisV auf ausländische Versandapotheken bejahen wollte, damit aber von einem vorangegangenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) abgewichen wäre, mussten die Karlsruher Richter den Gemeinsamen Senat anrufen. Die hier versammelten obersten Richter müssen nun zu einer Entscheidung finden.

In der vergangenen Woche hätte das BSG dem Gemeinsamen Senat seine Stellungnahme vorlegen müssen. Es hat jedoch einen Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist gestellt. Nun hat das BSG noch bis zum 10. März 2011 Zeit. Wann mit einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Wahrscheinlich dürfte es erst in der zweiten Jahreshälfte so weit sein.



DAZ 2011, Nr. 3, S. 22

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