Arzneimittel und Therapie

Dronedaron: EMA prüft kardiovaskuläres Risiko

Die europäische Arzneimittelagentur EMA hat angekündigt, im Rahmen einer laufenden Nutzen-Risiko-Bewertung auch das kardiovaskuläre Risiko des Antiarrhythmikums Dronedaron (Multaq®) zu überprüfen. Hintergrund ist der Stopp der PALLAS-Studie durch die Herstellerfirma Sanofi Aventis. Sie wurde wegen eines im Vergleich zu Placebo erhöhten kardiovaskulären Risikos unter Dronedaron abgebrochen.

Dronedaron ist zugelassen zur Behandlung von klinisch stabilen Patienten mit nicht permanentem Vorhofflimmern. Bei der PALLAS-Studie (Permanent Atrial fibrillation outcome Study using Dronedarone on top of standard therapy) handelt es sich um eine Phase-III-b-Studie, in der Dronedaron bei über 65-jährigen Patienten mit permanentem Vorhofflimmern untersucht wurde. Am 7. Juli 2011 hatte Sanofi Aventis den Stopp der Studie bekannt gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt waren 3149 Patienten aufgenommen worden. Mit der Dronedaron-Behandlung sollten das Risiko für schwere kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, Krankenhauseinweisungen aufgrund kardiovaskulärer Komplikationen und Todesfälle reduziert werden. Doch nun hat sich abgezeichnet, dass in der Verumgruppe vermehrt Patienten wegen kardiovaskulärer Ereignisse hospitalisiert werden mussten.

Dronedaron wurde im November 2009 in der Europäischen Union zugelassen. Schon im Januar 2011 hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA mit einer neuen Nutzen-Risiko-Bewertung begonnen, nachdem schwere Leberschäden unter Dronedaron aufgetreten waren. In die laufende Bewertung sollen jetzt auch die Erkenntnisse aus der PALLAS-Studie einfließen. Im Rahmen der nächsten CHMP-Sitzung, die vom 18. bis 21. Juli stattfindet, soll über eventuell notwendige Maßnahmen entschieden werden.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) verweist darauf, dass Dronedaron nur in den zugelassenen Indikationen eingesetzt werden soll und damit nicht bei Patienten mit permanentem Vorhofflimmern. Da Dronedaron weniger wirksam sei als Amiodaron, komme es vor allem in Betracht, wenn Amiodaron nicht vertragen wurde.


Quelle

Pressemitteilung der EMA vom 11. Juli 2011. AkdÄ Drug Safety Mail 18. Juli 2011.


du



DAZ 2011, Nr. 29, S. 34

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