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ADEXA Info
Kein Buch mit sieben Siegeln
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer ein Anrecht auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Das heißt, sie können einen Teil ihres Bruttogehaltes direkt in einen Vorsorgevertrag fließen lassen – und sparen für diesen Betrag Steuern und Sozialabgaben. Maximal können monatlich 220 Euro (jährlich 2640 Euro) in die bAV fließen; durch die Steuer- und Abgabenersparnis reduziert sich das Nettogehalt nur um einen deutlich geringeren Betrag.
Arbeitgeber: Aufklärungs- und Abschlusspflicht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter auf diesen Vorsorgeweg hinzuweisen und auf Wunsch des Arbeitnehmers einen Vertrag in der gewünschten Höhe abzuschließen. Darauf wies Frau Kazemieh nachdrücklich hin. In der Praxis kommt es nämlich vor, dass Mitarbeiter mit dem Wunsch nach einer Entgeltumwandlung bei ihren Chefs auf taube Ohren stoßen, von einer aktiven Aufklärung ganz zu schweigen. Ein bestimmtes Produkt muss der Arbeitgeber aber nicht akzeptieren.
Neu: der Arbeitgeberbeitrag
Nach dem Betriebsrentengesetz zahlt der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung (mit staatlicher Unterstützung), doch durch den Tarifvertrag von ADA und ADEXA (er gilt im ganzen Bundesgebiet mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) sind die Arbeitgeber ab 1.1. 2012 zu einem Beitrag verpflichtet. Dieser ist wie folgt gestaffelt:
- 27,50 Euro monatlich bei mehr als 30 Wochenstunden,
- 22,50 Euro monatlich bei mehr als 20 Wochenstunden,
- 15,00 Euro monatlich bei mehr als 10 Wochenstunden,
- 10,00 Euro monatlich bei bis 10 Wochenstunden und für PKA-Azubis nach der Probezeit (maximal vier Monate).
Mitarbeiter, die eine zusätzliche Entgeltumwandlung betreiben, erhalten darüber hinaus die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 20% als Arbeitgeberzuschuss.
Rechenbeispiel27,50 Euro Arbeitgeberbeitrag +160,50 Euro Arbeitnehmerbeitrag (Entgeltumwandlung) + 32,00 Euro Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (20% von 160,50 Euro) = 220,00 Euro (monatlicher Höchstbetrag zur steuer- und sozialabgabenfreien bAV) Wer aktuell keine Entgeltumwandlung leisten kann, kann auch allein durch den Arbeitgeberbeitrag einen Grundstock für die eigene betriebliche Rente legen! |
Am besten: Gruppenvertrag
Anschließend erläuterte Kazemieh die von den Tarifpartnern empfohlene ApothekenRente, einen Gruppenvertrag eines Konsortiums von drei großen Versicherern. Gegenüber Einzelverträgen bietet der Gruppenvertrag deutlich bessere Bedingungen; er ist auf den Tarifvertrag abgestimmt und soll die Übertragbarkeit bei einem Stellenwechsel erleichtern.
Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer werden in den kommenden Monaten diverse Informationsangebote zur ApothekenRente bekommen, damit der Vertragsabschluss noch in diesem Jahr stattfinden kann. Damit wird nämlich der gesetzlich festgelegte Garantiezins von 2,25% gesichert, der ab 2012 auf 1,75% sinkt.
Lassen Sie sich beraten!
Susanne Kazemieh warnte davor, bestehende Verträge zur Entgeltumwandlung ("bAV-Altverträge") zu kündigen, da diese in der Regel zu besseren Garantiezins-Konditionen abgeschlossen wurden. Hier sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig. ADEXA-Mitglieder können sich auch bei anderen Fragen wie Rentengarantiezeit oder Auszahlungszeitpunkt individuell beraten lassen (Kontakt: www.frauenfinanzgruppe.de). "Eine flexible Abrufphase ist wichtig", empfahl die Finanzexpertin.
Wer bisher schon den Höchstbetrag der Entgeltumwandlung ausschöpft, kann ab 2012 seinen Beitrag aufgrund des neuen Arbeitgeberbeitrags reduzieren. Weitere Themen des Abends waren die Ansprüche bei stark schwankenden Arbeitszeiten und bei einer späteren Selbstständigkeit. Mehr Infos und Links finden Sie auf der ADEXA-Website.
Die nächsten TermineDrei weitere Informationsabende finden am 16. August, 24. August und am 14. September in Hamburg statt: FrauenFinanzGruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg; |
Dr. Sigrid Joachimsthaler
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