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- DAZ 27/2011
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Arzneimittel und Therapie
Austausch starker Opioide ist problematisch
Der Apotheker sollte seine Beraterfunktion als Arzneimittelexperte beim Therapiemanagement nutzen, betonte Vogelreuter. Bei BtM-Verordnungen von starken Opioiden gehen seine Aufgaben über die formale Überprüfung der Verordnung und die Basisaufklärung des Patienten über das Schmerzmittel und die potenziellen Nebenwirkungen des Arzneimittels hinaus. Mit wenigen Schlüsselfragen kann sich der Apotheker ein Bild machen von der Schmerzsituation des Patienten, seiner allgemeinen Einstellung zu Opioiden und davon, ob er mit der Anwendung des verordneten Medikaments und den Koanalgetika vertraut ist. Die Patienten sollten von einer "Opioid-Angst" befreit und von der Notwendigkeit der Therapie und der Gefahr der Schmerzchronifizierung überzeugt werden, sagte Vogelreuter. Falls sich aus der Beratung des Patienten die Notwendigkeit einer weiteren therapeutischen Intervention ergibt, sollte dies mit dem verordnenden Arzt besprochen werden. Eine Substitution von starken Opioiden gemäß Rabattverträgen lehnt Vogelreuter ab.
Pharmazeutische Bedenken geltend machen
"Der Austausch ist höchst problematisch", betonte auch Prof. Dr. Harald Schweim aus Bonn. Eine unterschiedliche Retard-Galenik kann zum Beispiel zu einer unterschiedlichen Freisetzung des Wirkstoffs in Verbindung mit anderen Substanzen wie Alkohol führen. Zudem werden bei als bioäquivalent geltenden Präparaten bei der Bioverfügbarkeit Abweichungen von bis zu 45% akzeptiert. Die Folgen können Veränderungen der Plasmaspiegel, ein schnellerer Wirkeintritt oder eine deutlich verkürzte Wirkdauer sein. Ein Austausch entspreche fast immer einer Neueinstellung, sagte Schweim. Außerdem können Abweichungen von Farbe, Form und Geschmack der Tabletten die Patientencompliance beeinträchtigen.
Ist ein Arzneimittelaustausch bei starken Opioiden vorgesehen, können und sollten pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Dazu sollte das BtM-Rezept mit einer Sonder-PZN und einer kurzen und schlüssigen Begründung versehen werden – ein Hinweis "pharmazeutische Bedenken" reicht nicht aus. Wird dies so gemacht, "besteht keine Gefahr der Retaxation", so Vogelreuter. Anschließend sollte mit dem Arzt Rücksprache genommen werden. Weiterhin können die Patienten durch therapiebegleitende Maßnahmen unterstützt und an die Apotheke gebunden werden. Beispiele hierfür sind Schmerztagebücher und Schmerzskalen zur Dokumentation des Schmerzgeschehens, das Mitgeben eines Opioid-Ausweises oder Reisebescheinigungen für Auslandsreisen.
Quelle
Dr. Axel Vogelreuter, Köln; Prof. Dr. Harald Schweim, Bonn: Apotheken-Update "Starke Opioide", 21. Juni 2011, Frankfurt am Main, veranstaltet von der Mundipharma GmbH, Limburg/Lahn.
Roland Fath, freier Medizinjournalist
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