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AOK Plus zahlt Entschädigung an Apotheker

BERLIN (lk). Für den mit der Umstellung der Rabattverträge in Sachsen und Thüringen entstandenen Mehraufwand zahlt die AOK Plus den Apothekern eine Sondervergütung von 50 Cent für jedes abgegebene Rabattarzneimittel aus der zum 1. Juni gestarteten sechsten Rabattrunde. Einen entsprechenden Vertrag mit der Krankenkasse haben letzte Woche der Vorsitzende des Thüringer Apothekerverbands, Stefan Fink, und die Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbands, Monika Koch, unterschrieben.

Weil die AOK Plus für die 87 Wirkstoffe der sechsten Runde keine Daten an ABDATA geliefert hatte und deshalb die Apothekensoftware die Rabattarzneimittel bis heute nicht anzeigen kann, sollen die 50 Cent für den mit dem Chaos verbundenen Aufwand entschädigen.

Die Apotheken in Sachsen und Thüringen können die AOK-Plus-Versicherten nur dann korrekt mit den Rabattarzneimitteln versorgen, wenn sie in ihre Software die IK-Nummer der AOK Hessen eingeben. Hessen, Thüringen und Sachsen gehören zum selben Gebietslos. In Hessen gibt es keine Probleme mit der Umsetzung der neuen AOK-Rabattverträge.

Der Thüringer Verbandsvorsitzende Fink begrüßte die Entschädigung: "Es ist wichtig, dass die AOK Plus die Verantwortung für das von ihr verursachte Chaos übernommen hat und den Apothekern den Mehraufwand für die Umsetzung der Rabattverträge zumindest zum Teil bezahlt." Ab Juli soll die Software aktualisiert sein und die korrekten AOK Rabattarzneimittel anzeigen. Sollten ab Juli weiterhin Lieferprobleme bei einigen Rabattarzneimitteln bestehen, können die Apotheken weiterhin die Rabattarzneimittel aus der abgelaufenen Runde abgeben.



DAZ 2011, Nr. 25, S. 22

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