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DAZ aktuell
ADA und Adexa einigen sich auf Tarifvertrag
Die Vereinbarung sei eine "zukunftsweisende tarifvertragliche Lösung, die auch den möglicherweise vorhandenen Zukunftsängsten vieler Mitarbeiter Rechnung" trage, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Vorsitzenden der Tarifpartner, Theo Hasse, Barbara Neusetzer und Tanja Kratt.
Der Vertrag beinhaltet Arbeitgeberbeiträge von 10,00 bis 27,50 Euro in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters. Er gilt für alle Apothekenmitarbeiter mit Ausnahme der Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten, aber einschließlich der PKA-Auszubildenden.
Möglichkeit der Entgeltumwandlung
Überdies bietet er die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung durch den Mitarbeiter. Die Entgeltumwandlung wird durch einen 20-prozentigen Zuschuss des Apothekeninhabers unterstützt. Es handelt sich hierbei um die vom Arbeitgeber für den Entgeltumwandlungsbetrag nicht zu entrichtenden Sozialversicherungsabgaben.
Der Altersvorsorgevertrag findet Anwendung in allen Bundesländern mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Adexa-Mitglieder erhalten Informationen für die individuelle Beratung durch die Adexa-Hauptgeschäftsstelle und auf der Adexa-Website unter www.adexa-online.de/tarife/tarifliche-altersvorsorge.
Branchenlösung ApothekenRente
Es war aber nicht nur wichtig, eine tarifliche Lösung für die Zukunft zu schaffen, so Neusetzer und Hasse: "Für die Umsetzung galt es außerdem, einen Rahmenvertrag für den Abschluss von Direktversicherungen abzuschließen, der eine tarifvertragskonforme Lösung mit vergleichbar besten Konditionen für alle Verträge bietet. Hier haben die Tarifpartner eine optimale Branchenlösung mit einem Versicherungskonsortium aus R+V, Alter Leipziger und AXA mit dem Namen ‚ApothekenRente – Die empfohlene Rente von ADA und Adexa‘ gefunden."
Die Branchenlösung bietet den Apothekenmitarbeitern und auch den Apothekeninhabern laut den Tarifpartnern zahlreiche Vorteile:
- Keine Benachteiligung von kleinen Beiträgen (Mindestbeitrag zehn Euro/Monat)
- Gleiche Gruppenvertragskonditionen auch für Apotheken mit weniger als zehn Mitarbeitern
- Einfache Mitnahme des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
- Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine tarifvertragskonforme Lösung
- Keine unerwünschten oder risikoreichen Produkte
- Keine Haftungsrisiken für den Arbeitgeber
- Berücksichtigung von Besonderheiten der Apothekenmitarbeiter wie Teilzeitarbeit; Änderungen beim Arbeitgeberzuschuss; flexible Rentenphase
Antragstellung 2011 für 2012 möglich
Ab 2012 müssen alle Versicherer den garantierten Rechnungszins von derzeit 2,25% auf 1,75% absenken. Alle Verträge, die im Jahre 2011 beantragt werden, behalten für die gesamte Laufzeit den höheren Rech-nungszins, auch dann, wenn der Vertrag erst im Jahre 2012 beginnen soll. Zwar wird die ApothekenRente ab 2012 einen "Unisex-Tarif" zur Verfügung stellen, der insbesondere für Frauen vorteilhaft ist, trotzdem lohnt es sich wegen der höheren garantierten Verzinsung, die Verträge noch in 2011 zu beantragen. Voraussichtlich ab 1. Juli 2011 können Anträge zur ApothekenRente gestellt werden. Dabei kann der Versicherungsbeginn in 2011 oder mit Beginn ab 1. Januar 2012 frei gewählt werden.
Weitere Infos onlineWeitergehende Informationen sind auf den Internetseiten www.apothekenrente.info, den Seiten der Mitgliedsorganisationen des ADA und unter www.adexa-online.de |
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